16.18

Bundesrätin Rosa Ecker, MBA (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geschätzter Herr Vize­präsident! Sehr geschätzter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und via Livestream! Ja, es wird mühsam heute Nachmittag, man merkt es. Seit Juli dieses Jahres bezahlen 900 000 Menschen geringere Arbeitslosenversicherungs­beiträge. Durch diese Maßnahme bekommen Bezieher von niedrigeren Einkommen im Durchschnitt ungefähr um 30 Euro netto mehr.

Zur Erinnerung: Einkommen bis 1 648 Euro zahlen keine Beiträge, Einkommen bis 1 798 Euro zahlen reduzierte Beitragssätze – das heißt, de facto 1 Prozent statt 2 Pro­zent – und in weiterer Folge fallen für Einkommen bis 1 948 Euro nur mehr 2 Prozent Arbeitslosenversicherungsbeiträge an. Die Arbeitgeber tragen nach wie vor 3 Prozent.

Bis jetzt konnten aber zwei Gruppen davon nicht profitieren. Einerseits sind das die Selbständigen, die freiwillig selbst in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen, und andererseits ein Teil der Lehrlinge. Bei ersteren handelt es sich, wir haben es im Aus­schuss gehört, um etwa 900 Unternehmer. Wir sprechen da schon von Arbeitnehmern, die einmal so quasi die Seite des Schreibtisches gewechselt haben, von Menschen, die den Mut haben, sich ohne Auffangnetze eine berufliche Basis zu schaffen.

Herr Kollege Wanner, wir reden da sicher nicht von Spitzenverdienern. Von Okkasion zu sprechen, Herr Bundesrat, ist tatsächlich sehr, sehr weit hergeholt (Beifall bei FPÖ und ÖVP), denn – das finden Sie auch in den Unterlagen – zwei Drittel dieser 900 Un­ternehmer befinden sich in der niedrigsten Beitragsstufe und müssen sich innerhalb von sechs Monaten nach Gründung für diese Selbstversicherung entscheiden. Machen sie das nicht – und leider machen das tatsächlich manche nicht –, sind sie dann im Falle des Scheiterns der Selbständigkeit nicht einmal arbeitslosenversichert. Das be­deutet, machen sie das nicht, können sie sich erst nach acht Jahren wieder dafür ent­scheiden. Es wird da nicht den großen Wechsel und eine Okkasion geben.

Ebenso betroffen und nicht berücksichtigt waren Lehrlinge im Einkommensbereich von 1 798 bis 1 948 Euro mit Lehrbeginn vor dem 1. Jänner 2016. Sie waren von dieser Beitragsreduktion bis jetzt ausgenommen. Wir wissen, dass diese Höhe der Lehr­lingsentschädigungen wenn überhaupt erst im vierten Lehrjahr, wie etwa im Bauge­werbe und den Nebengewerben, wo es einfach höhere Lehrlingsentschädigungen gibt, beziehungsweise von Menschen, die im zweiten Bildungsweg eine Lehre absolvieren und daher eine höhere Entlohnung erhalten, erreicht wird.

Bei Lehrlingen und denjenigen, die im zweiten Bildungsweg noch eine Lehre machen, ist der Personenkreis – wir haben im Ausschuss nachgefragt – zahlenmäßig nicht er­fasst. Es sind sicher nicht so viele, die es betrifft, aber für diese Menschen und für je­den Einzelnen von ihnen ist diese Entlastung spürbar, gerade bei Lehrlingen, die sich ihr Lebensumfeld aufbauen, die in das erste Auto oder die erste Wohnung investieren.

Mit dieser Änderung im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz wird laut Gesetz ab sofort rechtlich eindeutig dieselbe Systematik wie bei den anderen hergestellt und da­mit die Gleichbehandlung gewährleistet. – Natürlich tragen wir diese Gesetzesände­rung gerne mit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.21

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sonja Zwazl. Ich erteile es ihr.