BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 132

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der freien Natur, die wild lebenden Tiere? Da wir unsere Tiere aber nicht fragen kön­nen, wie es ihnen geht, sind wir als Politiker, die Experten, die Tierschutzvereine und viele darüber hinaus verpflichtet, sowohl die gesetzliche Grundlage zu schaffen als auch die praxisorientierte Betreuung, die wirtschaftliche Betreuung unserer Tiere 365 Ta­ge im Jahr zu ermöglichen.

Voraussetzung dafür ist sicherlich eine gute Ausbildung, das fachliche Wissen im Um­gang mit unseren heimischen Nutztierarten. Ganz wesentlich dabei ist sicher auch die richtige Fütterung und der persönliche Bezug zur Kreatur.

2015 wurde das Bundestierschutzgesetz beschlossen; nachfolgend gab es laufend kleinere und größere Anpassungen. 2017 ist unter Einbindung vieler Experten des Tierschutzrates, der Tierschutzvereine und vieler mehr eine umfangreiche Novelle aus­gearbeitet, diskutiert und beschlossen worden.

Aktuell diskutieren wir heute das Halten von Hunden und Katzen in Zoofachhandlun­gen zur Verkaufspräsentation. Dies sollte verboten werden; das ist sehr gut, weil der Stress den Tieren nicht zumutbar ist.

Ein Teil dieses Gesetzes ist auch die Informationsweitergabe zur Vorgeschichte der Tiere an den neuen Tierhalter, um eventuelle Eigenschaften, Charakter, Besonderhei­ten zu erkennen und dem neuen Tierhalter mitzugeben. Dies ist auch deshalb notwen­dig, damit der neue Tierhalter eben die Bedürfnisse kennt und von Anfang an richtig reagieren kann, um so auch Reklamationen und eventuelle Garantieansprüche zu ver­meiden.

Somit beschließen wir heute das neue Tierschutzgesetz, das wesentlich höhere Stan­dards als im EU-Recht festlegt aufweist, aber auch wesentlich höhere Standards als andere EU-Länder und auch Länder außerhalb der EU garantiert.

Ein gutes, modernes, sehr strenges Tierschutzgesetz, das praxisorientiert und zum Wohl der Tiere festgeschrieben wird, ist untrennbar mit der Produktion hochwertigster regionaler Lebensmittel verbunden. (Bundesrätin Hahn: Hunde und Katzen?) Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die österreichischen land­wirtschaftlichen Familienbetriebe im Wettbewerb mit allen EU-Ländern, aber auch mit Importen aus Drittstaaten stehen, die eigentlich wesentlich günstiger produzieren kön­nen.

Was heißt das, auf dem Weltmarkt dabei sein zu müssen mit unseren kleinstruktu­rierten landwirtschaftlichen Familienbetrieben? – Das heißt, liebe Kolleginnen und Kol­legen, zum einen, dass es in Österreich aufgrund klimatischer Bedingungen, speziell im Berggebiet, keine Alternative zur Grünlandwirtschaft und zur Nutztierhaltung gibt. Das heißt weiter, dass unser Grünland bis hinauf auf unsere Almen Grundlage für die naturnahe regionale Produktion unserer hochwertigen Lebensmittel ist. In diesem Zu­sammenhang möchte ich mich wirklich bei allen Konsumentinnen und Konsumenten herzlich bedanken, die beim Einkauf bewusst darauf schauen, wo und wie unsere Lebensmittel produziert werden. In diesem Bereich gibt es nach wie vor natürlich noch weiter Luft nach oben.

Durch die Bewirtschaftung mit Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden und vielen anderen Tierarten ist auch sichergestellt, dass Tierwohl und Tierschutz im höchsten Maße ga­rantiert ist und unsere Kulturlandschaft in ihrer Einzigartigkeit erhalten bleibt.

Für die Zukunft muss es gelingen, die Wettbewerbsnachteile aufgrund eines sehr strengen Gesetzes und der wesentlich schärferen Tierhaltungsrichtlinien und ‑verord­nungen als in anderen Ländern, der erschwerten Bewirtschaftungsgrundlagen in be­nachteiligten Gebieten und der höheren Produktionskosten in der neuen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik besser zu berücksichtigen.

 


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