Das neue Tierschutzgesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft, und zwar mit einigen Übergangsbestimmungen, damit sich Zoofachhandlungen, die eine aufrechte Bewilligung haben, besser darauf einstellen können.
Mit großer Sorge beobachte ich die Entwicklung bei den Kleintieren, im Speziellen bei den Schafen und Ziegen. Wir hatten in unserem Bezirk im Frühjahr des heurigen Jahres sechs Wolfsrisse innerhalb von drei Wochen zu verzeichnen. Die betroffenen Bauern, sehr kleine Betriebe, züchten Schafe und Ziegen, die zum großen Teil hochgefährdeten Tierrassen angehören. Für den Erhalt dieser vom Aussterben bedrohten Rassen bezahlen die EU, Bund und Land Prämien.
Nebenbei sei noch bemerkt, dass der Bestand dieser Tiere wesentlich gefährdeter ist als zum Beispiel die Wolfspopulation mit circa 30 000 Stück in Europa. Da stellt sich für mich unweigerlich die Frage: Wo bleibt in diesem Bereich der Tierschutz? Wer schützt die vom Aussterben bedrohten Tierarten? Das Ergebnis dieser Risse waren in unserem Bezirk 25 Stück zerfetzte Schafe und Ziegen.
Es ist heute in einigen Punkten betreffend die Landwirtschaft speziell die Berglandwirtschaft eigentlich von allen Fraktionen sehr positiv dargestellt worden. Wenn wir die kleinstrukturierte Landwirtschaft im Berggebiet und speziell in der Almwirtschaft für die Zukunft absichern wollen, muss der Schutzstatus des Wolfes, sprich die FFH-Richtlinie der EU, abgeändert werden. Kommt der Wolf, geht der Bauer, darüber müssen wir uns im Klaren sein. (Bundesrat Stögmüller: Geh, keine Schwarzmalerei!)
Im Regierungsübereinkommen wird die Wichtigkeit des Tierschutzes für Österreich, für unsere Menschen und unsere Tiere hervorgehoben. Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass Tiere nicht als Weihnachtsgeschenke geeignet sind, weil man damit weder dem Beschenkten noch dem Tier etwas Gutes tut. Tierhaltung heißt Verantwortung, Verantwortung jeden Tag. Mit diesem Gesetz, denke ich, kommen wir dem ein Stück näher. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
17.03
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Gerhard Leitner. – Bitte.
Bundesrat Dr. Gerhard Leitner (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon sehr viel über das Thema Hund und Katze gesagt. Vorweg: Ich schließe mich den Ausführungen meines Freundes Günther Novak an.
Durch die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung ist es auch für Zoofachgeschäfte möglich, Tiere in Pflegestellen unterzubringen, und daher ist es nicht mehr erforderlich, dass Hunde und Katzen in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von gewerblichen Tierhaltungen ausgestellt oder gehalten werden.
Es geht bei diesem Gesetz ja erstens einmal um den Inhalt und zum Zweiten ist es auch entscheidend, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist. Es muss in dem Gesetz klar formuliert sein, dass das Halten von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften verboten ist, meine Damen und Herren! Der Tierschutz hat kein Mascherl, es geht nicht darum, aus Prinzip eine Gesetzesänderung abzulehnen oder einfach dagegen zu sein. Gefordert wird vielmehr, dass man sich mit Änderungen zeitgerecht befassen kann und sie vor einer Beschlussfassung auf Augenhöhe diskutiert und besprochen werden können.
Der vorliegende Antrag geht weit über das hinaus, was im Gesundheitsausschuss des Nationalrates besprochen wurde, es wurde schon darauf hingewiesen. Im Antrag werden EU-Verordnungen und auch Themen, die die Länder betreffen, zitiert. Es sind
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite