BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 134

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Länderverordnungen enthalten, obwohl die Länder nach Auskunft nicht ausreichend in die Gestaltung beziehungsweise in die zu treffenden Maßnahmen eingebunden und dazu befragt wurden. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann vorkommen!)

An sich ginge es darum, meine Damen und Herren, einen Konsens über alle Partei­grenzen hinweg zu finden, so wie es früher einmal gehandhabt wurde. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, das war früher!)

Der derzeitige Wortlaut im Gesetz „zum Zwecke des Verkaufes“ lässt noch andere Zwecke und Formen einer Haltung zu, und da ist eine klare Formulierung absolut erfor­derlich, meine Damen und Herren.

Der gesamtändernde Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Tierschutzge­setz wurde kurzfristig an die Oppositionsparteien übermittelt, und es gab keinerlei Mög­lichkeiten, die umfangreiche Novellierung des Tierschutzgesetzes zu diskutieren und sich partnerschaftlich damit auseinanderzusetzen. Eine solche Vorgehensweise ist de­mokratiepolitisch bedenklich, sie spiegelt erneut den Habitus der Regierung wider nach dem Prinzip: Wir sind wir! (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller. – Bundesrätin Mühlwerth: Das habt ihr oft genug gemacht! – Bundesrat Schuster: Rot-Grün in Wien macht das genauso!)

Es wird einfach versucht, zu bestimmen, was zu geschehen hat, ohne Gespräche, oh­ne Dialog und ohne Einbeziehung aller Betroffenen. Diese Vorgehensweise wirft auch die Frage auf, ob es überhaupt erwünscht war oder ist, ernsthafte Gespräche mit der Opposition und anderen interessierten und befassten Kreisen zu führen, oder ob be­wusst der Weg gewählt wurde, einen Beschluss ohne Zustimmung einer Oppositions­fraktion zu erreichen.

Aus diesen genannten Gründen und mit Bedauern darüber, dass die Durchsetzung der angeblichen Autonomie der Regierung vorherrscht, ist dieser Antrag von uns abzuleh­nen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller. – Bundesrätin Mühlwerth: Kindisch! – Bundesrat Krusche: Beleidigt, auf Kosten der Tiere!)

17.06


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Bun­desrat Thomas Schererbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.06.45

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Kollegin Dziedzic, nur ganz kurz: Sie haben behauptet, man wisse nicht, wie Pflegestellen dann ausschauen.

Dazu ist festzuhalten, dass eine Pflegestelle Vorgaben hat, die aber nicht im Gesetz, sondern in der Tierhaltungsverordnung geregelt sind. In der 1. und in der 2. Tierhal­tungsverordnung steht genau drinnen, wie die Tiere zu halten sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.07


Vizepräsident Ewald Lindinger: Abschließend hat sich Herr Vizekanzler Heinz-Chris­tian Strache zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.07.14

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bun­desräte! Tierschutz ist sicherlich grundsätzlich etwas ganz, ganz Wichtiges, und Tiere sind schützenswerte Wesen; so gesehen sollten wir das außer Streit stellen. Hoffent­lich gelingt es auch, dass wir irgendwann einmal im Tierschutz so weit kommen, zu sa­gen, dass Tiere keine Sache sind, sondern schützenswerte Lebewesen auf unter-


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