16.05

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause via Livestream! Ich darf zu den Bundesgesetzänderun­gen, die unter einem verhandelt werden, wie folgt Stellung nehmen:

Als Erstes zur Novelle des Katastrophenfondsgesetzes: Mit dieser ist gesichert, dass die steirische Gemeinde Gasen finanzielle Mittel aus dem Katastrophenfonds erhalten wird. Die Gemeinde Gasen wurde allein in den letzten zwei Jahren von vier Hochwas­serkatastrophen heimgesucht, wodurch ihr ein enormer finanzieller Schaden entstan­den ist. Die bestehenden Schutzmaßnahmen reichen nicht aus, müssen neu dimen­sioniert und selbstverständlich auch finanziert werden. Deshalb ist dieser zu fassende Beschluss besonders wichtig und positiv zu bewerten.

Als Zweites möchte ich zum Beschluss betreffend das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Großbritannien und der Republik Österreich Stellung nehmen: Im Jahre 1969 wurde bereits ein Abkommen abgeschlossen, dieses Doppelbesteuerungsabkommen entspricht aber nicht mehr den Standards im internationalen Steuerrecht. Vorrangige Ziele dieses Abkommens – und das sind sehr wichtige – sollen sein, dass die Auswir­kungen im Hinblick auf den Brexit abgefedert werden, der Standort Österreich wirt­schaftlich gestärkt wird und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Großbritannien intensiviert werden.

Als Drittes und Letztes noch ein paar Ausführungen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden soll. Es geht um die Bund-Länder-Vereinbarung, sprich die gesetzliche Grundlage für die finanziellen Leistungen an die Länder, an die Gemeinden für Elementarpädagogik in den nächsten vier Jahren, also bis 2022. Wir sprechen hier von jährlich etwa 180 Millionen Euro, 38 Millionen Eu­ro davon kommen von den Ländern und etwa 142 Millionen Euro vom Bund.

Mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung wird die Finanzierung für den Ausbau der Kinder­betreuungseinrichtungen, die sprachliche Frühförderung, die Verbesserung der Öff­nungszeiten sowie die Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen ganztägigen Betreuungsangebotes bis zum Jahr 2022 sichergestellt. Damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und ausgebaut und werden unsere Kinder, was be­sonders hervorzuheben ist, gefördert und unterstützt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.08

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Sperl. Ich erteile dieses.