BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 18

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Finanzausgleichsgesetz darauf verständigt, zumindest einmal im Bereich Umwelt und Energie eine fixierte verpflichtende Einmeldung zu machen. Diese Analyse hat gezeigt, dass es Verbesserungspotenzial gibt, dass es auch aufseiten der Länder die Meinung gibt, dass wir eine Verbesserung des Systems schaffen müssen, denn es ist, so wie das jetzt auch von Bundesrat Ofner ausgeführt wurde, die Komplexität teilweise zu groß und zu stark.

Aus diesem Ansatz heraus entsteht jetzt diese Grundlage. Wir reden von über 17 Mil­liarden Euro, die bundesweit, österreichweit im Jahr 2017 in dem Bereich ausgegeben wurden. Im Jahr 2018 wird es vielleicht da oder dort eine andere Entwicklung geben, weil wir Bundesförderungen reduziert haben, aber in Summe sind es nahezu 5 Prozent unserer Gesamtwertschöpfung des Jahres. So gesehen ist es, glaube ich, schon wich­tig, ein Augenmerk darauf zu haben, dass alle danach trachten, dass wir Doppel- und vielleicht sogar Dreifachförderungen in diesem Bereich hintanhalten.

Das ist die Basis. Bundesrat Bader hat einleitend ja auch dargelegt, was die Inhalte dieser Novelle und dieser Neuerungen sind. Ich glaube, der wichtigste Aspekt dabei ist, dass wir die Abfragemöglichkeiten und -berechtigungen für die Fördergeber verbes­sern. Das war eine große Forderung auch in dieser Diskussion in den ersten beiden Jahren, dass wir sicherstellen, dass es bessere Möglichkeiten bei der Abfrage gibt, dass es eine transparentere, klarere, eindeutigere Auskunftsgrundlage gibt. Das haben wir jetzt auch über diese Änderung, über diese Novelle eingebracht.

Was sich daraus auch ergeben wird, ist, wir werden einen Wirtschaftlichkeitszweck auch in diesem Rahmen darstellen. Ich glaube, es ist wichtig, dass alle, sowohl die Länder, die Gemeinden, aber auch der Bund erkennen, in welcher Form es diese Wirt­schaftlichkeit und damit auch Sinnhaftigkeit von Förderungen gibt.

Ich möchte eines dazusagen – auch wenn ich vielleicht jetzt riskiere, eine Schlagzeile zu produzieren –: Es kann ja da oder dort auch bewusst und sinnvoll sein, dass man eine zusätzliche Förderung in einem Bereich vergibt. Es ist ja nicht verboten und man sagt ja nicht, dass es eine zweite Förderung gar nicht geben darf. Vielleicht handelt es sich ja um etwas, um ein Thema, wo es bewusst gemacht und auch wirklich sinnvoll und notwendig ist, aber die Wirtschaftlichkeit, die dahinter zu stehen hat, sollte trotz­dem allen bewusst sein. Ich glaube, das ist ein wichtiger Aspekt, den wir auch in dem Rahmen sehen müssen.

Es wurde einleitend auch schon angesprochen – ein ganz wichtiger Aspekt –, dass wir rechtzeitig die Information zur Verfügung stellen müssen. Das heißt, diese Novelle si­chert auch, dass nicht erst dann, wenn die Förderung sozusagen zur Auszahlung ge­langt, die Möglichkeit besteht, Förderungen über diese Datenbank zu erkennen, son­dern schon dann, wenn bezüglich eines Anspruchs auf eine Förderung angefragt wird. Damit haben die Fördergeber rechtzeitig die Chance, zu reagieren, und damit auch, wie gesagt, die Effizienz dieser Förderungen entsprechend sicherzustellen.

Das Thema, das bereits erwähnt wurde, ist die Einbindung der Gemeinden, der Ge­meindeverbände, auch transparent zu machen, wenn sie Förderungen erhalten. Ein of­fenes Wort dazu: Das ist auch eine Forderung aus dem Bereich des Rechnungshof­berichts gewesen. Ich glaube, das ist im Sinne der Fairness, der gesamthaften Trans­parenz ein berechtigter Anspruch, den wir im Rahmen dieser Novelle genauso mitneh­men. Ich erwarte natürlich auch noch in den nächsten Tagen der Begutachtungszeit ei­ne Diskussion darüber, aber ich hoffe, dass wir alle hier in diesem Haus Verständnis dafür haben, dass diese Forderung und dieser Wunsch durchaus richtig umzusetzen sein werden.

Es gibt dann noch Themen wie die Verbesserungen über den Statusbericht, nämlich dass die Fördernehmer, Fördernehmerinnen die Chance haben, früher Informationen


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