Zu den Bedenken möchte ich festhalten: Die Finanzprokuratur hat festgestellt, dass es verfassungsrechtlich jedenfalls zulässig ist, die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben in einer einheitlichen Prüfungsorganisation, die im Wirkungsbereich des Bundes etabliert ist, zusammenzuführen. In einem Gutachten hat Universitätsprofessor Harald Stolzlechner, Professor für öffentliches Recht an der Universität Salzburg, festgestellt, dass die Veränderungen der Beitragsüberprüfung und Beitragsänderung gegen keine Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grundlage der sozialen Selbstverwaltung verstoßen.
Mit diesem Gesetz, denke ich, hat die Regierung wieder einen positiven Schritt im Bereich der Verwaltungsvereinfachung hin zu einer moderneren Verwaltung gesetzt und notwendige Reformen in die Wege geleitet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
15.17
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hartwig Löger. Ich erteile es ihm.
Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Herr Präsident! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte bewusst ganz kurz auf das Gesagte eingehen, sage aber vorweg Danke dafür, dass die bisherigen Rednerinnen die gute Arbeit, die die Prüferinnen und Prüfer beider Bereiche derzeit leisten, nicht infrage gestellt haben. Ich glaube, das ist voranzustellen und das ist auch die Grundlage dessen, was seit 2003 betreffend die GPLA-Prüfungen im positiven Sinne stattgefunden hat.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir mit diesem Bewusstsein agieren und nicht versuchen, die beiden Systeme in diesem Bereich gegeneinander auszuspielen. Das bildet eine Basis, an der wir erkennen, dass jede der beiden Stellen durchaus gewisse Stärken und da oder dort aber auch Schwächen hat. Die Stärken wollen wir in dieser in Wirklichkeit schon seit 2003 gegebenen gemeinsamen Form jetzt auch mit einem strukturellen Schritt – nämlich der Zusammenführung im positiven Sinne – weiterentwickeln. Wir werden die Stärken des einen mit den Stärken des anderen verbinden und werden versuchen, die jeweiligen Schwächen, die in der Struktur vielleicht gegeben waren, entsprechend zu minimieren.
Dass die Veränderung auch Stress erzeugt, dass da Ängste entstehen, ist uns bewusst, diesbezüglich haben wir auch vorgesorgt, indem wir investieren und dafür sorgen, dass dieses Zusammengehen auch positiv untermauert ist. Es wurden auch schon die rechtlichen Bedenken angesprochen, die wir nicht sehen, weil es ja, wie gesagt, schon seit über 15 Jahren eine gelebte, auch positiv wirkende, gemeinsame Prüfung gibt.
Um noch einmal auf Frau Bundesrätin Kahofer zu reagieren: Ja, es gibt jetzt vordergründig nicht die Idee, dieses System durch Einsparungen im Personalbereich zu schwächen. Das heißt, die Effizienzsteigerung soll in erster Linie daraus kommen, dass es möglich ist, durch eine gemeinsame Grundlage, auch was die verfahrensrechtlichen Themen betrifft, nämlich über die Bundesabgabenordnung, in dem Bereich auch in der Verbindung zu den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine gemeinsame Sicherheit zu stellen. Wir werden sicherstellen können, dass es auch im Bereich der Prozesse beziehungsweise auch der dahinterliegenden IT-Strukturen zu einer Vereinheitlichung kommt, womit es auch zu Effekten kommt, die diese Effizienzsteigerungen mit sich bringen können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich gehe jetzt bewusst nicht auf die Vorteile, die darin liegen, ein – Frau Bundesrätin Mattersberger hat das ohnehin schon angesprochen –, sondern möchte jetzt noch einmal auf Bundesrätin Ecker eingehen: Es wurde auch Folgendes klargestellt – ich glau-
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