BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 77

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des Ressorts zur Verfügung stehen. Bei einem Fahrzeug handelt es sich um ein Elek­troauto, welches im Frühjahr 2018 angeschafft wurde.

Mein Ressort hat dabei eine Vorbildfunktion im Bund im Bereich des Umwelt- und Kli­maschutzes inne. Zukünftig werden im zentralen Fuhrparkmanagement verstärkt Fahr­zeuge mit umweltschonenden Antriebsformen eingesetzt.

Zur Frage 4:

Nach dem derzeitigen Projektstand werden die vorhandenen Dienstfahrzeuge des Bundeskanzleramts in das zentrale Fuhrparkmanagement übergeführt.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich für Dienstfahrten zur Verfügung stehen. Im Bundeskanzleramt gehen wir davon aus, dass zwischen 30 und 50 Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlichen Funktionen das Service nutzen wer­den. Selbstverständlich richtet sich die Inanspruchnahme, wie generell üblich, nach den Erfordernissen des Dienstes.

Zur Frage 9:

Die Verrechnung von Taxikosten für Bedienstete des Bundeskanzleramtes wird wie bisher über das Ressort erfolgen.

Zur Frage 10:

Für den Echtbetrieb müssen grundsätzlich keine neuen Dienstkraftfahrzeuge beschafft werden, sondern die vorhandenen Fahrzeuge werden aus den einzelnen Ressorts in den gemeinsamen Fuhrpark überstellt. Es wird jedoch angemerkt, dass diese Analysen derzeit noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Die Kostensätze werden derzeit ebenfalls im Projektteam analysiert und erstellt.

Zu den Fragen 11 und 12:

Die sechs Fahrzeuge (Ruf bei der SPÖ: Sechs Fahrzeuge?!) – sechs Fahrzeuge, ja, also zumindest was die Fragen 11 und 12 betrifft, ja – werden über eine Rahmenver­einbarung der Bundesbeschaffung GmbH abgerufen, das bedeutet, dass alle vergabe­rechtlich geltenden Vorschriften eingehalten wurden. Im Pilotbetrieb wird pro Fahrzeug ein durchschnittliches monatliches Leasinggeld in der Höhe von rund 500 Euro anfal­len.

Zur Frage 13:

Für das Pilotprojekt werden keine neuen Kraftfahrer im Bundesdienst angestellt. Im Jahr 2018 belaufen sich die Personalkosten auf rund 45 000 Euro pro Kraftfahrer im Bundeskanzleramt.

Zur Frage 14:

Selbstverständlich nahmen ökologische Überlegungen eine zentrale Rolle im Projekt ein. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis, bei der jedes Ressort seine eigenen Kraftfah­rerinnen und Kraftfahrer sowie Kraftfahrzeuge bereitstellt, sollen durch die gemein­schaftliche Nutzung der Fahrzeuge Synergieeffekte und klimafreundliche Auswirkun­gen erzielt werden. Auch sollen bisherige Dieselkraftfahrzeuge gegen Elektro- und Hy­bridmodelle, die für die Umwelt schonender sind, dort, wo es möglich und sinnvoll ist, ersetzt werden.

Natürlich wurden und werden auch die bestehenden Mobilitätsbedürfnisse kritisch hin­terfragt. Es sollen nur dann Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpool verwendet werden, wenn eine Fahrt nicht durch öffentliche Verkehrsmittel oder ein Weg zu Fuß verrichtet werden kann. Es werden auch Fahrscheine zur Verfügung gestellt.

 


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