BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 87

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vorherige Aufforderung gut sichtbar gehalten und gesagt, er ist zum Tragen der Waffe berechtigt. Für ihn war sofort klar, dass es sich dabei um zivile Polizei- und Cobra-Beamte handeln muss. Er hat ihnen auch gesagt, wo er die Waffe hat. Die haben ihm die Waffe abgenommen, sind mit ihm hinausgegangen, haben sich das alles ange­schaut und haben die Papiere überprüft. Es war alles in Ordnung und der Abend konn­te dann weitergehen.

Warum erzähle ich Ihnen das, meine Damen und Herren? – Ich erzähle das, weil ich das insgesamt als Erfolgsgeschichte empfinde, erstens weil mein Kollege völlig richtig und perfekt reagiert hat. Es haben die Beamten der Polizei und der Cobra perfekt agiert. Es hat derjenige, der den Typ mit der Waffe gesehen hat – der konnte ja nicht wissen, dass das ein Justizwachebeamter ist –, auch richtig reagiert, denn er hat sofort die Polizei angerufen und gesagt, da ist irgendetwas im Gange. Auch das war perfekt, es ist auch diese Zivilcourage zu begrüßen.

Am Positivsten an der ganzen Situation ist aber folgende Tatsache: Hätte es damals in der Millenium City aus irgendwelchen Gründen einen Zwischenfall gegeben, bei dem jemand mit einem Messer oder einer Waffe auf irgendjemanden losgegangen wäre, dann weiß ich, dass mein Kollege, den ich persönlich gut kenne und sehr schätze, da­zwischengegangen wäre und dass er aufgrund dessen, dass er eine Waffe mithatte, auch in einer Extremsituation hätte einschreiten können. Er hätte damit Unschuldige vor Schaden bewahrt, vielleicht sogar Leben gerettet, weil die Polizei im Ernstfall ein, zwei Minuten dorthin gebraucht hätte. Alles in allem ist das also sehr positiv.

Die Änderungen im Waffengesetz sind zu begrüßen, weshalb wir Freiheitliche diesen Beschluss auch voll und ganz mittragen werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.53


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, würde ich ersuchen – auch wenn Zwischenrufe natürlich erlaubt und vollkommen in Ordnung sind –, das Niveau etwas zu halten und die Würde des Hauses zu beachten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Bruno Aschenbrenner. Ich erteile es ihm.


17.54.10

Bundesrat Ing. Bruno Aschenbrenner (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Plop, da fällt er um, der Gangster, und keiner hat es mitbe­kommen. James Bond hebt seine schallgedämpfte Waffe, bläst den Rauch von der Mündung, und man hat wieder das Gefühl, schallgedämpfte Waffen töten schnell, leise und effizient.

All das ist nur ein Märchen. Vielmehr handelt es sich hierbei um, wie es auch im Ge­setz steht, eine Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles, um ein höchstmögliches Maß an Gesundheitsschutz zu erreichen. Die Schallwellen des durch den Schuss ver­ursachten Lärms gelangen über das Mittelohr zum Innenohr, wo sich die Sinneszellen befinden. Bei der Schussabgabe einer Jagdwaffe kommt es zu Werten von über 150 Dezibel und Schalldruckspitzen unter drei Millisekunden. Diese führen durchaus zu irreversiblen Schäden der Haarsinneszellen.

Schallmodulatoren verringern je nach Bautyp und Ausführung diese Lärmspitzen um bis zu 35 Dezibel. Somit wird ein Wert erreicht, der unter dem medizinisch kritischen Wert von 137 Dezibel liegt. Ein schon vergleichsweise niedriger Schalldämpfungswert von 20 Dezibel ist gleichbedeutend mit einer Reduktion des Schalldruckes um nahezu 90 Prozent. Es ist also für die Jägerinnen und Jäger, welche das Weidwerk aktiv und regelmäßig ausüben, mit dieser Gesetzesänderung ein wesentlicher Beitrag für sie und


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