BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 90

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gen Entschließung, die Kollege Wanner nach mir noch ausführen wird, werden wir die­sem Gesetzentwurf zustimmen und ihn mit unseren Stimmen unterstützen.

Summa summarum, wie gesagt: Wenn ein wenig die Worte zurückgenommen werden und man sich auf das Wesentliche dieser Novellierung des Waffengesetzes besinnt, dann sind wir auf einer Linie, dann brauchen wir hier auch keine Diskussion zu führen. Wenn ich einem Bundesrat mit einem Ausspruch zu nahe getreten bin, dann will ich mich dafür entschuldigen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Kein Problem!)

18.05


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank, auch für das Zurücknehmen der Emotionen. – Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich erteile es ihm.


18.05.45

Bundesrat Georg Schuster (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Zuseher auf der Galerie, vor den Fernsehgeräten und via Livestream! Die Änderung des Waffengesetzes setzt ja, wie wir bereits gehört haben, die EU-Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen um und bringt mehrere Änderungen. Ich glaube, dass dieses geänderte Waffengesetz ein guter Mix aus notwendiger Verschärfung einerseits, aber auch notwendigen Erleichterungen und vor allem vereinfachter administrativer Verwaltung andererseits ist.

Verschärfungen gibt es, wir haben es schon gehört, bei Halbautomaten mit hoher Ma­gazinkapazität, bei der psychologischen Überprüfung, aber auch der Abnahme von waffenrechtlichen Dokumenten sowie für Drittstaatsangehörige. Erleichterungen hinge­gen gibt es bei Jägern, Sportschützen, Justizwachebeamten und Militärpolizisten. Ganz wichtig noch – der Kollege hat es schon erwähnt – ist die Verschärfung beim waffen­psychologischen Gutachten: Bisher konnte dieser Test ja so oft wiederholt werden, wie man wollte, was zu diesem Bundeslandtourismus geführt hat. Glauben Sie mir eines, meine Damen und Herren: Jeder, der diesen Test nicht schafft, sollte besser wirklich keine Waffendokumente ausgestellt bekommen!

Nun, auch diese Wartefrist ist also sehr zu begrüßen, auch die Zehnjahressperre. Ich brauche darauf jetzt nicht noch einmal genauer einzugehen, die Kollegen haben es vorhin schon getan. Was aber noch nicht erwähnt worden ist: Die Abnahme waffen­rechtlicher Dokumente wird dahin gehend verschärft, dass Jägern, die auch Waffen der Kategorie B besitzen, bei einem Waffenverbot zukünftig auch die Jagdwaffen abge­nommen werden können. Das erscheint mir als ein wichtiger Schritt, und ich glaube nicht, dass das eine Diskriminierung den Jägern gegenüber ist.

Auch die Erweiterung des Schusswaffenverbots für Drittstaatsangehörige auf sämtliche Waffen ist leider eine notwendige Maßnahme. Wenn wir uns die Statistik ansehen, zeigt sich, es gibt immer mehr schwere Straftaten an unschuldigen Menschen, die vor allem mit Messern, also Hieb- und Stichwaffen verübt werden.

Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Justizwachebeamten, die mit Per­sonen mit erhöhtem Gewaltpotenzial zu tun haben, wird die Ausstellung des Waffen­passes erleichtert, das ist auch positiv.

Betreffend die Sportschützen ist ganz wichtig, dass diese jetzt für den sportlichen Zweck mehr Waffen besitzen dürfen und damit erstmals Rechtssicherheit in diesem Bereich geschaffen wurde. Auch die Verhinderung von Gehörschäden durch die Ver­wendung von Schalldämpfern wurde schon angesprochen.

Alles in allem ist diese Novelle eine besonders gute Novelle, finde ich, und auch eine verwaltungsvereinfachende Maßnahme für die Behörden. Ich denke, dass gerade die Vereinheitlichung der Kategorisierung auf drei Waffenkategorien etwas Gutes ist.

 


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