BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 118

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Was mit diesem Gesetz erreicht werden soll, ist eine stärkere Zusammenarbeit, ein In­formationsaustausch zwischen den Unternehmen, zwischen betroffenen Organisatio­nen und auch den Behörden selbst. Wenn wichtige Informationen ausgetauscht wer­den, kann man sich auch gegenseitig helfen. Ist irgendwo ein Angriff bekannt gewor­den, kann man Hilfestellungen für andere bieten, Sicherheitsvorfälle und Risiken analy­sieren und Maßnahmen setzen, damit man nicht selbst zum Opfer wird.

Mit dem Gesetz wird ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung eines hohen Sicherheits­standards in Österreich getan. Dies geschieht in den Unternehmen der kritischen In­frastruktur, von deren Diensten die Bürgerinnen und Bürger in ihrem täglichen Leben abhängig sind, so wie wichtige digitale Diensteanbieter und die Bundesverwaltung in Zukunft ihre digitalen Systeme vor Angriffen schützen müssen.

Um das Gesetz zukunftssicher zu machen und eine praxistaugliche Regulierung zu ge­währleisten, wurde ein enger Dialog mit den Experten auf diesem Gebiet geführt. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Bürger vor den mit der fortschreitenden Digitalisierung verbundenen Gefahren und Risiken zu schützen. Ich denke, dieses Ge­setz ist ein wichtiger, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, geschätzte Kollegin­nen und Kollegen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.51


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. Ich erteile ihm dieses.


19.51.58

Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Für uns alle ist der Cyberraum kaum noch wegzudenken, sei es beim Einkau­fen, bei Banking, in den Schulen, wo viele ihre Hausübungen wie auch Überprüfungen mit E-Learning abwickeln. Viele Firmen und Behörden bieten bereits Leistungen über das Internet an.

Durch den für uns bereits selbstverständlichen Umgang mit dem Internet bieten wir natürlich große Angriffsflächen für die Cyberkriminalität. Mit diesem Gesetz wird uns auch im virtuellen Raum größere Sicherheit geboten. Das wird in Zukunft, da sich die Gesellschaft mit ihren Alltäglichkeiten und den internationalen Firmenabwicklungen noch stärker in den Cyberraum begibt, noch wichtiger.

Ich möchte Ihnen kurz die fünf Prioritäten der strategischen Vorstellungen der EU auf dem Gebiet der Cybersicherheit näherbringen. Das ist erstens die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, zweitens die drastische Eindämmung der Cyberkriminalität, drittens die Entwicklung einer Cyberverteidigungspolitik und von Cyberverteidigungska­pazitäten im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungs­politik – kurz CSDP –, viertens die Entwicklung der industriellen und technischen Res­sourcen für die Cybersicherheit. Der fünfte und letzte Punkt wäre die Entwicklung einer einheitlichen Cyberraumstrategie der EU auf internationaler Ebene und Förderung der Grundwerte der EU.

Mit der NIS-RL, die am 8. August 2016 in Kraft getreten ist, soll EU-weit ein hohes Si­cherheitsniveau der Netz- und Informationssysteme erreicht werden. Vor diesem Hin­tergrund soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in strategischer und operationeller Hinsicht gestärkt sowie bestimmte wichtige private und öffentliche Anbie­ter zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen und zur Meldung erheblicher Störfälle verpflichtet werden. Die NIS-RL verpflichtet darüber hinaus die Mitgliedstaaten, eine nationale NIS-Strategie zu erarbeiten, die strategische Ziele, Prioritäten und Maßnah­men enthalten soll, um in den einzelnen Mitgliedstaaten ein hohes Sicherheitslevel der Netz- und Informationssysteme zu erreichen.

 


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