BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 128

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Semmeringbasistunnel, 380-kV-Leitung, Westring Linz – alle wurden heute schon ge­nannt.

Was ist das Ziel? – Das Ziel ist nicht, eine positive Entscheidung zu bekommen. Das Ziel ist, eine Entscheidung zu bekommen, diese kann auch Nein heißen. Es wird immer wieder von vielen ignoriert, dass darauf Rücksicht genommen wird, dass wir eine Ent­scheidung innerhalb angemessener Zeit wollen. Diese langen Verfahren bremsen den Standort und damit auch die damit verbundenen Arbeitsplätze. Auch das ist wichtig an­zusprechen.

Es sind nicht nur Arbeitsplätze, die davon betroffen sind, die unmittelbar mit diesem Projekt zusammenhängen, sondern es sind auch Arbeitsplätze in Regionen. Es geht dort um Projekte, um Regionen anzubinden, um es den Pendlern zu ermöglichen, leichter voranzukommen. Es geht um Infrastrukturprojekte der ÖBB, die es ermögli­chen sollen, leichter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln irgendwo hinzukommen. Es geht um Projekte im Großraum Linz, die ermöglichen sollen, den Verkehr zu reduzie­ren und eine Verbesserung für die Anrainer bei gleichzeitiger Einhaltung der Umwelt­standards zu erreichen.

Es geht nicht darum, irgendjemandem mehr Rechte einzuräumen, sondern es geht ausschließlich darum, zu beschleunigen. Es wird weder in die Parteienstellung noch in den Instanzenzug eingegriffen – das ist ganz, ganz wichtig –, es wird lediglich in die Verfahrensdauer eingegriffen, sodass diese beschleunigt wird.

Für mich ist eines schon ganz wichtig: Der Staat hat sich selbst – auch die Behörden erster Instanz – an die Fristen zu halten. Wir schauen ins UVP-Gesetz, wir sehen sechs Monate, neun Monate, zwölf Monate, aber niemand hält sich daran. Für mich steht der Staat nicht über dem Gesetz. Hält jemand eine Frist nicht ein, so wird er zur Rechenschaft gezogen; und das darf auch für den Staat gelten.

Lassen Sie mich kurz auf ein paar Themen eingehen, die hier angesprochen worden sind! Erstens einmal das Thema der Verfahrensdauern: Wenn Sie sich im 7. UVP-Be­richt auf Seite 32 eine Grafik ansehen, so werden Sie sehen, dass im Jahr 2017 bei­spielsweise die Verfahrensdauer von Antragstellung bis Entscheidung von UVP-Ver­fahren exklusive der vereinfachten Verfahren im Durchschnitt 36,8 Monate gedauert hat. Wir haben einzelne Verfahren, die noch wesentlich länger dauern.

Ich habe mir auch genau angeschaut, wie das mit den Sachverständigen ist. Ja, Sie haben recht, auch das Thema der Sachverständigen werden wir uns anschauen und lösen müssen, weil es in der Vergangenheit, in den letzten zehn Jahren, nicht gelöst wurde. Und ja, das Thema der Sachverständigen ist eine Herausforderung. Als ich aber in die Verfahren blickte, so war ich sehr überrascht, zu sehen, dass die Verfahren so strukturiert beziehungsweise unstrukturiert sind, dass diese Sachverständigen die gesamte Zeit über dabeisitzen müssen. Natürlich haben wir einen Mangel an Sachver­ständigen, wenn diese Sachverständigen zu jedem Zeitpunkt mit dabei sein müssen, weil das Verfahren nicht strukturiert ist.

Wir haben mit diesem Gesetz das Verfahren auch so strukturiert, dass ein Richter, so wie er es beim Zivilrecht tut und wie es übrigens auch der Europäische Gerichtshof tut, am Beginn genau definiert, welche Themen wann abgehandelt werden. Da muss nicht der Experte, der Sachverständige für das Thema Luft dabeisitzen, wenn das Thema Abwasser behandelt wird. So ist es aber im Moment und so können die Verfahren nicht bleiben. Deshalb sind sie lange, deshalb konsumieren sie sehr viele Sachverständige.

Das wesentliche Thema ist für uns die Beschleunigung. Warum? – Um auch Klima- und Energieziele zu erreichen. Wir können diese Ziele nur erreichen, wenn wir mit die­sen Projekten vorankommen. Schauen wir uns das an, so sehen wir, dass es Bundes­länder gibt, in denen es überhaupt keine Verfahren mehr gibt – da gibt es keine Verfah-


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