BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 127

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Ich habe ein bisschen eine Ahnung von Infrastrukturprojekten, sie begleiteten mich mein gesamtes bisheriges Berufsleben. Das Unternehmen, bei dem ich beschäftigt bin, wurde 1987 gegründet. Eines der ersten größeren Projekte, die wir bearbeitet haben, war im Zuge des Erkundungsprogramms für den Semmeringbasistunnel. Nun, mittler­weile 30 Jahre später, dürfen wir endlich Projektbeteiligte bei der Bauausführung sein. – Das sei zur durchschnittlichen Verfahrensdauer gesagt.

Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch solche Verzögerungen – andere Beispiele wurden ja auch bereits genannt – entsteht, ist gewaltig. Die Verfahren selbst werden teurer, aber auch die Projektkosten steigen, denn der Baukostenindex geht üblicher­weise nach oben und nicht nach unten. Wir haben im Jahr 2007 einen Auftrag für die S 7, die Schnellstraße im Burgenland und in der Steiermark, bekommen. 2017, zu dem Zeitpunkt, als seinerzeit die Eröffnung geplant war, ist dieser Auftrag wieder aufgelebt, natürlich mit der entsprechenden Kostenindexierung.

Ganz gravierend ist, dass sich die Wirksamkeit von solchen Projekten massiv verzö­gert, beispielsweise beim Lobautunnel: Durch die Verzögerungen, die da entstehen, wird natürlich der tägliche Stau auf der Südosttangente prolongiert (Bundesrat Seeber: Richtig! – Bundesrätin Dziedzic: Kennen Sie die Studien zu ...?), und dieser verursacht nicht nur enorme volkswirtschaftliche Staukosten, sondern auch enorme Umweltschä­den. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Das betrifft die öffentlichen Projektwerber, aber die privaten betrifft es mindestens ge­nauso massiv, denn deren Finanzierungspläne und Kalkulationsgrundlagen kommen durch diese elendslangen Verzögerungen völlig aus dem Ruder. Es besteht natürlich die Gefahr, dass ein privater Projektwerber im Wissen solcher Probleme erst gar nicht anfängt, so etwas überhaupt betreiben zu wollen. (Bundesrat Seeber: Richtig, genau! Der wird sich hüten!)

Ich habe das Gesetz gelesen und habe mich sehr darüber gefreut: Es ist kurz, ver­ständlich, logisch, was man von Gesetzen nicht immer sagen kann, und ich glaube, es wird sogar eine Vorreiterrolle spielen. Deutschland wird uns um dieses Gesetz benei­den, dort haben sie genau dieselben Probleme, sie heißen ein bisschen anders, dort sind es Planfeststellungsverfahren. Da ist es aber auch passiert, dass sie beim Projekt Stuttgart 21 dann, als man endlich begonnen hatte zu bauen und eine Baufirma den Schacht nach dem genehmigten Plan abstecken wollte, draufgekommen sind: Hoppla, da stimmt etwas nicht, das ist mittlerweile der Innenhof eines Seniorenheims.

Solche Fehlentwicklungen und die dadurch entstehenden Mehrkosten gilt es zu verhin­dern. Dieses Gesetz hat eine Vorbildwirkung, und ich freue mich schon jetzt auf die po­sitiven Auswirkungen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bravoruf des Bundesrates Seeber.)

20.32


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Schramböck. – Bitte.


20.33.10

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Lange Verfahren bremsen den Wirtschaftsstandort Österreich. Projekt­werber und betroffene Anrainer, beide haben das Recht, eine Antwort zu bekommen, sie haben das Recht, zu wissen, ob Projekte realisiert werden oder nicht.

Ich erinnere an die dritte Piste, Sie alle kennen dieses Beispiel vom Flughafen Wien. Eindrucksvoll hat dieses Beispiel uns vor Augen geführt, wie lange es braucht. Es braucht über zehn Jahre, und das ist nicht das einzige Beispiel. Wir haben wirklich sehr, sehr viele Projekte mit überlangen Verfahrensdauern. Ich zähle nur ein paar auf:


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