Dass vor der Entscheidung im Nationalrat noch kurzfristig ein Abänderungsantrag seitens der Regierungsparteien eingebracht wurde, der den Landes-Wirtschaftskammern durch einen Standortanwalt aus dem übertragenen Wirkungsbereich des Bundes Parteistellung bei allen UVP-Verfahren verschafft, war von dieser Regierung der Industrie fast zu erwarten. (Bundesrat Stögmüller: Schande! – Bundesrätin Mühlwerth: Ja, schämt euch in Wien! – Ruf bei der ÖVP: Genau!)
Zum Schluss möchte ich noch – es wurde ja sonst alles ausgeführt – etwas zur Verfahrensförderungspflicht mit Kostenersatz sagen: Einerseits kann ich dem ja beipflichten, dass diese Kosten für unnötige Verfahrensverzögerungen durch Einwände beziehungsweise Forderungen von diversen Gutachten, die schlussendlich keine Verfahrensrelevanz haben, in Zukunft dem Verursacher überwälzt werden sollen, andererseits soll aber dadurch nicht der Umstand eintreten, dass es durch diese Androhung zu einer Einschränkung der Verfahrensrechte kommt – auf den Punkt gebracht: dass sich Beteiligte mit Parteistellung, also auch NGOs, mit berechtigten Einwänden in Zukunft zurückhalten, da sie mögliche Kostenübertragungen fürchten. Das wäre nicht zweckdienlich für eine sachlich korrekte und gute Verfahrensführung im Sinne der Projekte. Deshalb werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)
20.47
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Christian Buchmann. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Das heute in Diskussion stehende Standort-Entwicklungsgesetz ist aus meiner Sicht eine Maßnahme, die längst überfällig ist. Ich gratuliere der Frau Bundesministerin und ihrem Team dazu, einen Prozess gestartet zu haben, der auf der einen Seite das Regierungsprogramm umsetzt und auf der anderen Seite dazu beitragen wird, Investitionen in Österreich zu impulsieren, und zwar Investitionen der öffentlichen Hand in Infrastrukturmaßnahmen, und der für die Privatwirtschaft gleichermaßen ermöglicht, dass Verfahren zügiger und rascher abgewickelt werden.
Ich war in den vergangenen Jahren in beruflichen Funktionen, in denen ich die Chance hatte, mit sehr, sehr vielen Unternehmerinnen, Unternehmern und Firmenleitungen ins Gespräch zu kommen, mit ihnen über den Wirtschaftsstandort und auch die persönliche Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben und die Zukunft der Unternehmensentwicklung zu sprechen. Es war – und das können Sie mir glauben – bei diesen Gesprächen nicht in erster Linie eine Frage, was die Wirtschaftspolitik des Bundes oder eines Bundeslandes an Förderungen und Treibstoff für Investitionen zur Verfügung stellen kann. Ja, das ist manchmal im Bereich der Innovationen, im Bereich von Forschung und Entwicklung, bei Infrastrukturinvestitionen notwendig. Es war aber eben nicht die Frage des monetären Treibstoffes, die im Vordergrund gestanden ist, sondern die Frage, wie der Wirtschaftsstandort und damit die individuelle Entwicklung auch der Unternehmungen, die ja im Regelfall in einem internationalen Standortwettbewerb stehen, unterstützt werden kann. Da sind die Verfahren immer ein Thema gewesen, da ist die Bürokratie immer ein Thema gewesen, und da hat natürlich auch die Frage, wie man diese Verfahren beschleunigen kann, eine Rolle gespielt.
Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, ich bin wahrscheinlich der Einzige im Raum, der ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren selbst durchgeführt hat, und zwar im Auftrag der steiermärkischen Landesregierung. Ich kann Ihnen sagen, ich hätte mich gefreut, wenn es die Chance gegeben hätte, dieses Projekt in 36 Monaten
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