BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 145

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meinem Heimatbundesland über mehr als ein Jahrzehnt weiterentwickeln dürfen, und ich schätze sie jetzt als Unternehmer außerordentlich, weil sie nämlich nicht nur die Interessenvertretung vornimmt, sondern mit ihren Serviceleistungen die österreichische Wirtschaft ganz entscheidend unterstützt, in den rechtlichen Beratungsleistungen ge­nauso wie in der Außenwirtschaftsorganisation, und, was mir persönlich ein ganz be­sonderes Anliegen ist, weil sie auch in den Regionen durch ihre Regional- und Be­zirksstellen gerade den vielen Tausenden Einpersonenunternehmungen, aber auch den kleinen und mittelständischen Unternehmungen ein wichtiger Partner bei Unter­nehmensentscheidungen ist, wenn es um deren Zukunft geht, wenn es um die Qualifi­zierung von deren Mitarbeitern geht, wenn Sie zum Beispiel an die Wirtschaftsförde­rungsinstitute in den Bundesländern und die Qualität der dort angebotenen Qualifizie­rungsleistungen denken.

In diesem Beschluss geht es um eine Novelle zu diesem Wirtschaftskammergesetz. Im Gegensatz zu meinem Vorredner schätze ich diese Novelle durchaus, weil sie auf der einen Seite gesetzliche Erfordernisse erfüllt, was notwendig ist. Sie wissen, dass wir in unserer Bundesverfassung Änderungen gehabt haben, Sie kennen die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, Sie wissen, dass wir aufgrund der Datenschutz-Grundver­ordnung Erfordernisse zu erfüllen haben – alles das wird mit dieser Novelle abgedeckt. Darüber hinaus gibt es technische Nuancen, was die Wahlrechte betrifft, es wird auch eine Schwachstelle ausgemerzt, die wir bei der Bundespräsidentenwahl 2016 schmerz­haft zu spüren bekommen haben.

So gesehen handelt es sich um eine technische Novelle und um keine Reform, wie vermeint und in den Raum gestellt worden ist, und ich glaube, es ist im Interesse des Wirtschaftsstandortes, dass die Wirtschaftskammer mit einer modernen Gesetzgebung ausgestattet wird.

Wir haben uns heute schon über die Standortqualitäten des Wirtschaftsstandorts, ins­besondere über das Standort-Entwicklungsgesetz unterhalten. Da spielt der Standort­anwalt eine besondere Rolle. Ich weiß nicht, ich bin mir nicht ganz sicher, lieber Kol­lege Koller, welche Körperschaft öffentlichen Rechts du gemeint hast, als du hier Ver­mutungen in den Raum gestellt hast. Ich habe das in der Wirtschaftskammerorga­nisation nicht erlebt, was du ihr unterstellst. Wie mir berichtet wurde, haben auch die Experten im Wirtschaftsausschuss deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Novellen im Wahlrecht insbesondere die kleineren wahlwerbenden Gruppierungen unterstützen, was durchaus fair ist und was ich mittrage. So gesehen dürften deine Befürchtungen möglicherweise auf andere Kammern, aber nicht auf die Wirtschaftskammerorgani­sation zutreffen.

Betreffend Standortanwalt möchte ich schon sagen, dass ich diesen Standortanwalt für fair halte. Es gibt auf der einen Seite die Umweltanwaltschaften, die gemäß Umweltver­träglichkeitsprüfungsgesetz ja ihre besondere Qualität haben; darüber könnten wir in einem Privatissimum lang diskutieren und ich könnte Ihnen meine persönliche Ein­schätzung dazu sagen, das sprengt aber den heutigen Abend. Auf der anderen Seite gibt es jetzt die vom Wirtschaftsministerium mitgetragene und aufgrund einer besonde­ren Aktion des Nationalrates noch eingeflossene Standortanwaltschaft. Ich halte es für fair, dass beide Seiten gehört werden. Audiatur et altera pars ist ein alter Grundsatz, der, glaube ich, der Entwicklung des Wirtschaftsstandorts guttut. Auch das ist eine Maßnahme, die aus meiner Sicht fair ist, wenn beide Seiten gehört werden. Entschei­den müssen ja dann in letzter Konsequenz entweder innerhalb der zeitlichen Frist die Behörde oder, sollten die Fristen überschritten worden sein, die Gerichte.

Also, all together: Das ist eine Novelle, die für die wahlwerbenden Gruppierungen bei der Wirtschaftskammerwahl Fairness bringt, technische Novellen, die uns rechtlich ab­sichern. (Bundesrat Rösch: Das bräuchten wir bei der Arbeiterkammerwahl auch!) 


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