BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 146

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Ich wollte keine andere Körperschaft öffentlichen Rechts in den Raum stellen, aber wenn es hier angesprochen wird: An die habe ich gedacht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Rösch: So etwas Undemo­kratisches wie die Arbeiterkammer findest du in Europa eh nimmer! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

21.42


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile ihm dieses.


21.42.21

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe verbliebene Zuschauer und jene, die die De­batte vielleicht noch via Livestream verfolgen! Novelle zum Wirtschaftskammergesetz: Lieber Hubert, manchmal sind wir nicht einer Meinung, aber das liegt fast in der Natur der Dinge.

Ich brauche jetzt nur mehr zusammenzufassen: Der Kern dieser Novellierung ist eine technische Novelle und hat vor allem mit den Unterstützungserklärungen zu tun. Die Zahl der notwendigen Unterstützungserklärungen pro Kandidatur war bislang zehn und wird jetzt auf sieben reduziert. Ich weiß schon, bei der Arbeiterkammer sind wir noch nicht ganz so weit, aber da bemühen wir uns; das wird schon werden. Das ist ein rich­tiger Schritt; auch um die Unklarheiten oder Schwierigkeiten, die es bei der Listenrei­hung geben kann, zu beseitigen, liegen sehr gute Lösungen vor.

Geschätzte Kollegen von der SPÖ, das dient vor allem den kleinen und mittleren Un­ternehmen, der Kandidatur der kleinen Fraktionen. Ich zähle mich ja bei der Wirt­schaftskammer auch dazu, ich bin ja jetzt auch schon seit einiger Zeit dort tätig. Das ist ein Vorteil und das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist für jeden, der da drin­nen ist, schwierig. So wie es teilweise für kleine Fraktionen in der Arbeiterkammer Unwegsamkeiten gibt, gibt es das auch in der Wirtschaftskammer, wo man als kleine Fraktion Schwierigkeiten hat, Unterstützungserklärungen zu bekommen, um kandidie­ren zu können. Diese Änderung ist daher eine tatsächliche Verbesserung. Betreffend die Wahlkarten, die Kuverts hat man sich an den für den Bund geltenden Lösungen, Regelungen orientiert, und, wie ich schon gesagt habe, betreffend die Reihung der strittigen Listenplätze ist auch eine Regelung vorgenommen worden.

Klar ist, dass ihr von der SPÖ aufgrund dessen, dass ihr vorhin beim Standort-Entwick­lungsgesetz nicht habt mitgehen können, jetzt auch betreffend Standortanwalt nicht mitgehen könnt. Da geht es mir aber so ähnlich wie Kollegen Rösch vorhin: Das kann ich nicht verstehen, denn das ist ein Vorteil für die kleinen Unternehmen vor Ort. Nicht immer weiß man im Ministerium im weit entfernten Wien, was für Liezen zum Beispiel gerade klass wäre oder nicht, deswegen finde ich diese Lösung mit der Installierung des Standortanwalts sehr gut. Da immer nur zu vermuten, dass man da jetzt Einfluss nimmt, ist vielleicht manchmal doch zu weit gegriffen. Ich glaube, dass die Organisa­tionen, vor allem die Landesorganisationen, sehr gut funktionieren, und deswegen kann ich auch nicht daran glauben, dass das auf diese Art missbraucht wird.

Zusammenfassend: Installierung eines Standortanwalts, Klarstellung hinsichtlich der Reihungen, Verbesserung der Rechtsstellung von körper- oder sinnesbehinderten Wählern – auch ein wesentlicher Faktor, den ich da erwähnen kann –, Präzisierung der Zusammensetzung und des Verantwortungsbereichs der Hauptwahlkommission, Re­duktion der Zahl der Unterstützer von Wahlvorschlägen, Verbesserung der daten­schutzrechtlichen Position betreffend die im Wirtschaftsparlament vertretenen Wähler­gruppen – daher unterm Strich von unserer Seite volle Zustimmung zu dieser Novellie­rung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.45

21.45.58


 


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