Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, die Zivilprozessordnung und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (UWG-Novelle 2018) (375 d.B. und 398 d.B. sowie 10115/BR d.B.)
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Robert Seeber. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, die Zivilprozessordnung und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden, UWG-Novelle 2018, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss hat nach Beratung am 18.12. mit Stimmenmehrheit den Antrag gestellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile dieses.
Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Werte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Warum wundert es mich gar nicht mehr? Selbst im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Bundesrat Krusche: Ist etwas versteckt!) ist etwas versteckt. (Bundesrat Krusche: Etwas Böses!) – Herr Kollege, Sie wissen das schon, das finde ich gut. (Bundesrätin Mühlwerth: Auch da wieder ein Haar in der Suppe gefunden!)
Da geht es um den Schutz vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung, rechtswidriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Geschäftsgeheimnisse werden natürlich vom Arbeitgeber definiert, aber es ist ja auch ein berechtigtes Interesse der ArbeitnehmerInnen und vor allem der Arbeitnehmervertretungen, der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Zugang zu Informationen, die sie benötigen, zu bekommen. Schnell hat man aber auch da noch die Chance gesehen, die Sozialpartnerschaft auszuhöhlen. Anstatt mit klaren Regelungen, anstatt über eine ausgewogene Balance die Möglichkeit zu schaffen, den Arbeitnehmervertretern leichteren Zugang zu Informationen zu geben, hat man diesen Informationsfluss, die Informationsbeschaffung erschwert.
Die Sozialpartnerschaft auszuschalten ist auch da wieder gelungen. Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte werden in keiner Weise eingebunden, deshalb kann die SPÖ
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