BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 147

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Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.46.1818. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, die Zivilprozessordnung und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geän­dert werden (UWG-Novelle 2018) (375 d.B. und 398 d.B. sowie 10115/BR d.B.)


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Robert Seeber. Ich ersuche um den Bericht.


21.46.33

Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalra­tes vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, die Zivilprozessordnung und das Verbrau­cherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden, UWG-Novelle 2018, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstel­lung.

Der Wirtschaftsausschuss hat nach Beratung am 18.12. mit Stimmenmehrheit den An­trag gestellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile dieses.


21.47.24

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Werte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Warum wundert es mich gar nicht mehr? Selbst im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Bundesrat Krusche: Ist etwas versteckt!) ist etwas versteckt. (Bundesrat Krusche: Etwas Böses!) – Herr Kol­lege, Sie wissen das schon, das finde ich gut. (Bundesrätin Mühlwerth: Auch da wie­der ein Haar in der Suppe gefunden!)

Da geht es um den Schutz vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung, rechtswidriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Geschäftsgeheimnisse wer­den natürlich vom Arbeitgeber definiert, aber es ist ja auch ein berechtigtes Interesse der ArbeitnehmerInnen und vor allem der Arbeitnehmervertretungen, der Betriebsrätin­nen und Betriebsräte, Zugang zu Informationen, die sie benötigen, zu bekommen. Schnell hat man aber auch da noch die Chance gesehen, die Sozialpartnerschaft aus­zuhöhlen. Anstatt mit klaren Regelungen, anstatt über eine ausgewogene Balance die Möglichkeit zu schaffen, den Arbeitnehmervertretern leichteren Zugang zu Informatio­nen zu geben, hat man diesen Informationsfluss, die Informationsbeschaffung er­schwert.

Die Sozialpartnerschaft auszuschalten ist auch da wieder gelungen. Die Betriebsrä­tinnen und Betriebsräte werden in keiner Weise eingebunden, deshalb kann die SPÖ


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