10.11

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte hier zu den Behauptungen der Kollegin Dziedzic zu § 443 des ASVG Folgendes anmerken (Bundesrätin Dziedzic: Vielleicht können Sie die Fragen beantworten, das wäre toll! – Bundesrätin Mühlwerth: Das ist keine Fragestunde!): Hier ist klar festzuhalten, dass es nicht um Verunsicherungen geht, wie Sie das hier betreiben. Die Behauptung, wonach aufgrund der Bestimmungen des § 443 in den Bundesländern Leistungen künftig nur mehr im Ausmaß des Beitragsaufkommens finanziert werden dürfen, ist anhand des Gesetzeswortlauts nicht nachvollziehbar. (Ruf bei der ÖVP: Aha! Einmal lesen!)

In den Erläuterungen ist auch Folgendes klargestellt: „Die Festlegung, dass die im Land entrichteten Beitragseinnahmen auch den Versicherten in dem jeweiligen Bun­desland zur Verfügung stehen, legt eine Mindestnorm fest. Entscheidend ist dabei auch, dass jeder Versicherte im Bundesland“ weiterhin „die Leistungen bekommt, die er braucht.“

Demnach ist also weiterhin davon auszugehen, dass diese Leistungen von der Sozialversicherung abgedeckt werden und dass die behaupteten Mehrbelastungen der Länderbudgets aus dieser Sicht auch nicht nachvollziehbar sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: ... tatsächliche Berichtigung!)

10.12

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Kern. Ich erteile ihr dieses.