Berichterstatter Christoph Längle, BA: Herr Vizepräsident! Herr Vizekanzler! Ge­schätzte Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme weiters zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter – Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitar­beiter­gesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65 – geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für die Berichte.

Bevor wir in die Debatte eingehen, darf ich Herrn Bundesminister Dr. Josef Moser ganz herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl Bader. – Bitte.