18.54

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Materie zur Donau-Universität Krems ist eine, die man aus meiner Sicht durchaus differenziert betrachten muss. Als Absolventin der Donau-Uni kann ich die hohe Qualität der Lehrgänge, der Studiengänge, aber natürlich auch der Forschung nur bestätigen. Formen von Blended Learning beispielsweise ermöglichen auch im Berufsleben stehenden Studierenden eine universitäre Weiterbildung, eben durch berufsbegleitende und moderne Lehr- und Lernumgebungen.

Ohne Frage, der Campus Krems hat sich mit seinen drei Fakultäten und fünf Studien­bereichen als Universität für Weiterbildung einen durchaus großen Namen gemacht. Das zeigen auch deutlich die Zuwachszahlen bei den Studierenden: Die Gesamtzahl der Studierenden beträgt aktuell 8 700.

Durch die vorliegende Änderung im Universitätsgesetz wird nun die DUK in den Kata­log der öffentlichen Universitäten aufgenommen – so weit, so in Ordnung. Trotzdem aber bleibt die DUK aufgrund des Fehlens von grundständigen Studien, nämlich mit Bachelorabschluss, und mit ihrem eigenen UWK-Gesetz in einer rechtlichen Sonderstellung. Die Änderung ist also aus meiner Sicht eher eine optische Maßnahme denn eine tatsächliche Änderung im Universitätsgesetz.

Außerdem darf man nicht vergessen, auch die Uniko, also die Universitätenkonferenz, war, gerade was das Gesamtbudget der Universitäten betrifft, mehr als skeptisch und befürchtet, dass die Mittelaufstockung für die Donau-Universität Krems – der Bund soll ja beim Neubau zusätzlicher Räumlichkeiten den laufenden Sachaufwand, aber auch den zusätzlichen Personalaufwand tragen – zulasten der weiteren 21 öffentlichen Universitätseinrichtungen gehen könnte. Das gibt in gewisser Weise auch unserer Skepsis recht. Solange dies nicht dezidiert ausgeschlossen werden und sichergestellt werden kann, dass den 21 Universitäten keine budgetären Nachteile daraus erwach­sen, können wir hier nicht zustimmen.

Die Festlegung auf perspektivisch 50 Prozent Kostenbeteiligung am Gesamtbudget der DUK noch vor Abschluss der nächsten Leistungsvereinbarung lässt ebenso befürch­ten, dass in der Zukunft der Bund die Kosten gänzlich wird übernehmen müssen. Bei den verschiedenen Kunsthochschulen ist genau das ja auch passiert. Von einer Auf­stockung des Budgets ist nämlich bis dato noch keine Rede gewesen.

Und man darf nicht vergessen, bei aller Qualität der Lehre und der Forschung, die der Donau-Universität Krems durchaus konstatiert werden kann, ist und bleibt sie eine kostenpflichtige Universität mit teilweise doch hohen Studienbeiträgen von bis zu mehreren Tausend Euro pro Studiensemester.

Im Sinne einer Chancengerechtigkeit für alle Studierenden und einer Möglichkeit für lebenslanges, lebensbegleitendes Lernen auch auf universitärer Ebene – darauf haben Sie ja auch zuletzt im Nationalrat hingewiesen – muss man das schon mit einer ge­wissen Nüchternheit betrachten. Ich habe Bedenken, dass es jedem und jeder Stu­dierenden finanziell so einfach möglich sein wird, einen Studiengang an der DUK zu wählen, wenn Interesse und berufliche Neigung gegeben sind.

Zusammengefasst also nochmals: Eine Aufnahme in den öffentlichen Unikatalog – ja; Kostenbeteiligung des Bundes – ja, aber nur bei einer gleichzeitigen Aufstockung des gesamten Unibudgets und einer definitiven Sicherstellung des Budgets für die 21 wei­teren öffentlichen Universitäten. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. Ich erteile dieses.