BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 122

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Es geht um einen Impuls für das Radfahren. Wir haben es gehört – als Niederösterrei­cherin bin ich besonders stolz darauf, möchte ich sagen –: Heute wird hier das soge­nannte St.-Pöltner-Modell beschlossen. Wir ermöglichen ein Zusammenführen von Rad- und Gehwegen und machen damit ein platzsparendes, sicheres Überqueren der Straße für Radfahrer und Fußgänger möglich. Es ist ein Modell, das vom Land Nieder­österreich und der Stadt St. Pölten gemeinsam initiiert wurde und das seit Jahrzehnten in Niederösterreich – unfallfrei! – erprobt ist. Ich möchte festhalten, dass das ein echtes blau-gelbes Erfolgsmodell ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, warum das unsicherer macht, können Sie vielleicht mit Ihrem eigenen Bürgermeister Stadler aus St. Pölten besprechen.

Wir beschließen mit der heutigen StVO-Novelle Änderungen beim Radfahrausweis. Ich glaube, es ist ein ganz wichtiges Zeichen, dass wir da wirklich bei den Jüngsten anset­zen. Der Fahrradführerschein ist seit Generationen ein großartiges Instrument, glaube ich, um Junge aufs Rad zu bringen. Ich finde es nur richtig und gut, dass die Kinder in der vierten Klasse Volksschule künftig nicht nur gemeinsam die Schularbeiten schrei­ben, dass sie nicht nur gemeinsam den Radfahrkurs absolvieren, sondern eben auch tatsächlich diese Prüfung absolvieren und vielleicht dann auch gemeinsam mit dem Rad in die Schule fahren können.

In dieser Novelle geht es auch um Rahmenbedingungen. Es geht um Rahmenbedin­gungen für erste Pilotversuche. In vielen Ländern ist das Rechtsabbiegen bei Rot ge­lebte Praxis – nicht nur in Übersee, nicht nur in den USA, in Kanada oder in Australien, sondern eben auch in unserem Nachbarland Deutschland. Ich glaube, dort gibt es sehr ähnliche Verkehrsbedingungen, eine ähnliche Bevölkerungsstruktur, und ich denke, es ist jedenfalls einen Versuch wert. Ich weiß schon: Wien ist anders, Österreich manch­mal auch – sich aber hier gegen einen Versuch, gegen ein geübtes Testen und Eva­luieren zu verschließen, das verstehe ich nicht.

Zusammengefasst möchte ich Folgendes sagen: In den letzten 30 Jahren hat sich der Verkehr in Österreich verdoppelt, und in den nächsten 30 Jahren wird sich die Welt so verändern, wie in den letzten 300 Jahren nicht – auch im Verkehrsbereich, Stichwörter: selbstfahrende Autos, neue Technologien, Digitalisierung.

Ich würde sagen: Behalten wir das im Kopf, wenn wir heute diese 30. Novelle der StVO beschließen, und arbeiten wir gemeinsam an einer zeitgemäßen, zukunftsorientierten, innovativen Verkehrsinfrastruktur und am Mobilitäts- und Transportsystem in Öster­reich! Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Österreich in Bewegung bleibt! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.26

15.26.20


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.26.434. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (36. KFG-Novelle) (471 d.B. und 480 d.B. sowie 10121/BR d.B.)


 


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