14.07

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherIn­nen auf der Galerie und zu Hause via Livestream! Auch ich melde mich heute zum Be­schluss des Nationalrates vom 27. Feber 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden soll.

Konkret geht es in diesem Beschluss um den Sozial- und Weiterbildungsfonds, der im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz verankert ist. Die von den Leiharbeitsfirmen zu leis­tenden Arbeitgeberbeiträge sollen bei 0,35 Prozent belassen beziehungsweise auf 0,35 Prozent gesenkt werden. Es wird also der Entfall der bis jetzt im Gesetz vorgese­henen schrittweisen Beitragserhöhungen vorgeschlagen.

Zu diesem beantragten Beschluss über die Beitragssenkung beziehungsweise Beibe­haltung der 0,35 Prozent an einzuzahlenden Arbeitgeberbeiträgen wurde bereits im Nationalrat und jetzt auch wieder von Kollegin Lancaster eine Grundsatzdebatte zu den Arbeitskräfteüberlassern geführt. Dazu ist schon einmal zu sagen, dass es sich bei den Arbeitskräfteüberlassern um einen sehr wichtigen Wirtschaftsbereich handelt, der ei­nen Umsatz in Höhe von 4,17 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die Steuerleistung der Ar­beitskräfteüberlasser beträgt allein in Österreich 1 Milliarde Euro.

Die Arbeitskräfteüberlassung ist für die sogenannten Beschäftigerbetriebe ein wichti­ges, unerlässliches Instrument, um Auftragsspitzen abzudecken. Wenn es dieses Ins­trument der Arbeitskräfteüberlassung nicht gäbe, wäre es für die Betriebe enorm schwer, größere Aufträge, die über das Stammpersonal nicht abgedeckt werden können, aus­zuführen, beziehungsweise würden diese Aufträge gar nicht angenommen werden können. Was das dann für das Stammpersonal in den Betrieben bedeuten würde, brauche ich wahrscheinlich hier nicht näher auszuführen.

Knapp 100 000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden durch die Arbeitskräfteüber­lassung in Beschäftigung gebracht. Mehr als 50 Prozent der vom AMS Vermittelten fin­den über die Zeitarbeit einen neuen Job. Fast jeder Vierte wird von den Beschäftigern übernommen, kommt somit in ein direktes Arbeitsverhältnis mit den Beschäftigern und aus der Leiharbeit heraus.

Die Arbeitsaufnahme als Zeitarbeiter bei einem Arbeitskräfteüberlasser ist einer der Wege, um Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in Beschäftigung zu bringen. Schon deshalb ist die Arbeitskräfteüberlassung ein nicht mehr wegzudenkender, wich­tiger Wirtschaftszweig und ein sehr guter Jobmotor.

Im Sozial- und Weiterbildungsfonds, um den es heute ja eigentlich geht, liegen mit En­de des Jahres 2017 Rücklagen in Höhe von 26 Millionen Euro. Dieser Fonds soll wei­terhin mit 0,35 Prozent zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen gespeist werden, um wichti­ge Maßnahmen finanzieren zu können. Allerdings sollen die Arbeitskräfteüberlasser mit überhöhten Beiträgen nicht noch weiter belastet werden.

Ich darf somit im Namen meiner Fraktion empfehlen, keinen Einspruch gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates zu erheben. Vielen Dank für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.11

Präsident Ingo Appé: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sonja Zwazl. Ich erteile ihr dieses.