BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 111

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sie mehr Pausen brauchen, und das sollen bezahlte Pausen sein; das muss nicht die Arbeitszeitverkürzung am Stück sein.

Es geht ja auch darum, dass die Digitalisierung ganz andere Arbeitskräfte benötigt, da werden wir ganz einfach andere Arbeitsmodelle haben. Ihr seid da überhaupt noch nicht angekommen, so weit seid ihr noch gar nicht! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ihr führt hier auf dem Rücken einer Religion einen Klassenkampf, und das ist nicht zulässig! (Ruf bei der SPÖ: Das macht ihr, nicht wir!)

Ihr habt es angefangen, die Regierung hat das nicht gewollt. Die Regierung hat nun Rechtssicherheit hergestellt. (Ruf bei der SPÖ: Rechtssicherheit, das werden wir se­hen, wenn wir vor Gericht gehen!) Es wird nun hoffentlich die Möglichkeit geben, dass ihr euch einfindet und endlich einmal die Verhandlungen aufnehmt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

15.33

15.33.02


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Be­gründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf BundesrätInnen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, das heißt kein Einspruch, oder „Nein“, Einspruch. Ich bitte um deutliche Stimmabgabe.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführerin um Aufruf der BundesrätInnen in alphabeti­scher Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Gruber-Pruner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache von meinem Stimmrecht Ge­brauch und stimme mit „Ja“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche für die Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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