Berichterstatter Ing. Bernhard Rösch: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Gesundheit über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rezeptpflichtgesetz geändert wird.

„Dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde mit der 56. ASVG-Novelle [...] aufgetragen, für den gesamten Vollzugsbereich der Sozialversi­cherung flächendeckend ein ‚Elektronisches Verwaltungssystem‘ – kurz: ELSY – einzu­führen und dessen Betrieb zu gewährleisten. Primär soll es die Verwaltungsabläufe zwischen den beteiligten Akteuren unterstützen und es soll eine weitgehende Vollzie­hung des SV-Rechts ohne papierschriftliche Unterlagen erzielt werden.“

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Gesundheit stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ingo Appé: Danke, Herr Bundesrat.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.