15. Punkt
Wahl eines Mitgliedes und von Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948
Präsident Ingo Appé: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Gemäß § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 stehen von den auf den Bundesrat entfallenden 13 Mitgliedern und 13 Ersatzmitgliedern jeweils 6 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder der ÖVP, 5 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder der SPÖ und 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder der FPÖ zu.
Aufgrund des Ausscheidens eines Mitgliedes und zweier Ersatzmitglieder des Bundesrates sind diese neu zu wählen, wobei dieses Mitglied von der FPÖ beziehungsweis diese Ersatzmitglieder jeweils von der ÖVP und der SPÖ für die entsprechende Wahl vorzuschlagen sind.
Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und die Ersatzmitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.
Es liegen mir folgende Nominierungen der Fraktionen vor:
Mitglied: von der FPÖ vorgeschlagen Bundesrat Mag. Bernd Saurer (Wien). Ersatzmitglieder: von der ÖVP vorgeschlagen Bundesrat Ernest Schwindsackl (Steiermark), von der SPÖ vorgeschlagen Bundesrat Günter Kovacs (Burgenland).
Sofern sich kein Einwand erhebt, werde ich die Abstimmung über diese Wahlvorschläge durch Handzeichen vornehmen lassen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den vorliegenden Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Das genannte Mitglied beziehungsweise die genannten Ersatzmitglieder sind somit mit Stimmeneinhelligkeit gewählt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.