15. Punkt

Wahl eines Mitgliedes und von Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

Präsident Ingo Appé: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Gemäß § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 stehen von den auf den Bundesrat ent­fallenden 13 Mitgliedern und 13 Ersatzmitgliedern jeweils 6 Mitglieder und 6 Ersatzmit­glieder der ÖVP, 5 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder der SPÖ und 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder der FPÖ zu.

Aufgrund des Ausscheidens eines Mitgliedes und zweier Ersatzmitglieder des Bun­desrates sind diese neu zu wählen, wobei dieses Mitglied von der FPÖ beziehungs­weis diese Ersatzmitglieder jeweils von der ÖVP und der SPÖ für die entsprechende Wahl vorzuschlagen sind.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und die Ersatz­mitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Es liegen mir folgende Nominierungen der Fraktionen vor:

Mitglied: von der FPÖ vorgeschlagen Bundesrat Mag. Bernd Saurer (Wien). Ersatz­mit­glieder: von der ÖVP vorgeschlagen Bundesrat Ernest Schwindsackl (Steiermark), von der SPÖ vorgeschlagen Bundesrat Günter Kovacs (Burgenland).

Sofern sich kein Einwand erhebt, werde ich die Abstimmung über diese Wahlvor­schläge durch Handzeichen vornehmen lassen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den vorliegenden Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Das genannte Mitglied beziehungsweise die genannten Ersatzmitglieder sind somit mit Stimmeneinhelligkeit gewählt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.