Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesord­nungspunkte 1 bis 4 zu verlesen, damit dieses mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll.

Tagesordnungspunkte 1 und 2:

„Die Bundesräte Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TO-Punkt 1 einen begründeten Einspruchsantrag (Beilage 1/1) ein, der gemäß § 43 Abs. 4 GO-BR in seinen Kernpunkten von der Antragstellerin erläutert wird.

Die Bundesräte David Stögmüller und Kollegin bringen zu TO-Punkt 1 den Ent­schließungsantrag Beilage 1/2 EA ein. Der Entschließungsantrag ist nicht ausreichend unterstützt. Der Präsident stellt die Unterstützungsfrage. Der Entschließungsantrag wird nicht ausreichend unterstützt und steht demnach nicht mit in Verhandlung.

Abstimmungen:

TO-Punkt 1: Der Antrag der Bundesräte Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben (Beilage 1/1), wird abgelehnt.

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 2:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­menmehrheit). [...]

TO-Punkt 3:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­meneinhelligkeit).

TO-Punkt 4:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­meneinhelligkeit).“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des Amtlichen Proto­kolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Die Tagesordnung ist erschöpft.