Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 zu verlesen, damit dieses mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll.
Tagesordnungspunkte 1 und 2:
„Die Bundesräte Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TO-Punkt 1 einen begründeten Einspruchsantrag (Beilage 1/1) ein, der gemäß § 43 Abs. 4 GO-BR in seinen Kernpunkten von der Antragstellerin erläutert wird.
Die Bundesräte David Stögmüller und Kollegin bringen zu TO-Punkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein. Der Entschließungsantrag ist nicht ausreichend unterstützt. Der Präsident stellt die Unterstützungsfrage. Der Entschließungsantrag wird nicht ausreichend unterstützt und steht demnach nicht mit in Verhandlung.
Abstimmungen:
TO-Punkt 1: Der Antrag der Bundesräte Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben (Beilage 1/1), wird abgelehnt.
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 2:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit). [...]
TO-Punkt 3:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 4:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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Die Tagesordnung ist erschöpft.