20.40

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizeprä­sident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Als Freiheitlicher Bundesrat begrüße ich den Ent­schließungsantrag betreffend „100 Prozent Ökostrom bis 2030“.

Schon bei der Vorbereitung für die Ausschusssitzung und im Zuge der Vorbereitung meiner heutigen Rede dachte ich an den 14.2.2019 zurück, als die heutigen Mitantrag­steller, die SPÖ-Fraktion, aus parteitaktischen Erwägungen ein Gesetz zu Fall brach­ten und damals mit ihrer Vorgangsweise dem Ziel, welches im heutigen Antrag gesetzt wird, massiv entgegenwirkten.

Zum Schluss meiner damaligen Rede sagte ich wortwörtlich: Ich hoffe, zum Wohle unserer Kinder und Enkelkinder doch noch den einen oder anderen Bundesrat der SPÖ davon überzeugt zu haben, dass es richtig wäre, über Parteigrenzen hinweg keinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates zu erheben. – Zitatende.

Gut Ding braucht Weile! – Das ist ein altes Sprichwort, man sieht aber, dass es immer noch gilt. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun aber zum Inhalt, auch zum selben Thema, das am 14.2.2019 behandelt wurde: Raus aus der fossilen und hinein in die erneuerbare Energie. Das bedeutet gleichzeitig: verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt und deren Ressourcen, nationale Maßnahmen zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft, Ausbau der Energieeffizienz, vollständiger Verzicht auf Kohlekraftwerke und Atomkraft, integrierte Klima- und Ener­gie­strategie, Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, innovative Energie­zu­kunft und saubere Mobilität.

Das Ziel, die Energieversorgung unseres Landes kontinuierlich durch erneuerbare Ener­gieträger aus eigener Produktion zu decken, macht uns nicht nur unabhängiger von Energieimporten, sondern gibt gleichzeitig einen großen Impuls für neue Inves­titionen und damit nationale Wertschöpfung. Die Schaffung von Arbeitsplätzen und zusätzliches Wirtschaftswachstum sind weitere positive Folgen.

Wie auch bereits im Zuge meiner letzten Rede zu diesem Thema ausgeführt, war das Ziel im Regierungsabkommen vereinbart, das wie folgt lautete: im Jahr 2030 bilanziell 100 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Das sogenannte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und die Rahmenbedingungen für den deutlich beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung waren bereits im letzten Stadium der Umsetzung. Es wurde auch vereinbart, die Fördersystematik neu aufzu­stellen. Erfordernisse an das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sind zum Beispiel schnel­lere Verfahrensabwicklung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit, Mikronetze; syn­thetische Treibstoffe aus erneuerbarer Energie müssen steuerfrei sein; Reststoffe, flüssig oder fest, die in Strom, Wärme und Treibstoff umgewandelt werden, müssen im Abfallwirtschaftsgesetz bevorzugt behandelt werden – Stichwort Abfallende und Mengen –; stoffliche Verwertung vor thermischer Verwertung.

Das geplante sogenannte 100 000-Dächer-Fotovoltaik-und-Kleinspeicher-Programm soll weiter verfolgt werden und soll, unterstützt durch eine Investitionsförderung, An­reize für eine verstärkte Nutzung der Dachflächen durch Photovoltaikmodule bieten.

Bezüglich des Entschließungsantrages des Kollegen Stögmüller, der heute noch folgen wird: Ähnliche Anträge zur Novellierung des Ökostromgesetzes mit einer Neudotierung der PV-Sonderförderung der Jahre 2018 und 2019 sind von ÖVP, SPÖ und FPÖ in der letzten Nationalratssitzung eingebracht worden. Eine Aufforderung an die Bundes­regierung ist damit überholt. Der Wegfall der Eigenstromsteuer in der Größenordnung von 1,5 Cent pro Kilowattstunde wurde in einem Initiativantrag von ÖVP und FPÖ bereits verabschiedet, er war Teil der geplanten Steuerstrukturreform, und damit werden wir den Entschließungsantrag des Kollegen Stögmüller auch unterstützen.

Wichtig ist weiters die Beseitigung von Investitionshindernissen im Wohn- und Anla­gen­recht. Dies betrifft Zustimmungserfordernisse bei Gemeinschaftsanlagen sowie Ge­nehmigungsfreistellung von Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern sowie klare Regelungen, dass PV-Anlagen auf Gewerbedächern keiner anlagenrechtlichen Genehmi­gungspflicht unterliegen.

Mit der Schaffung von Rahmenbedingungen für Mikronetze soll die Möglichkeit ge­schaffen werden, dass Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer künftig den im eigenen Haus erzeugten Strom einfacher verteilen können. Mit dem Energieträger Wasserstoff und Dimethylether wird die Integration von erneuer­baren Energien unterstützt, was daher einen wesentlichen Faktor für das Gelingen der Transformation der Energiesysteme darstellt. Wasserstoff, aber auch Dimethylether soll die Netzstabilität durch zentrale Langfristspeicherung von erneuerbaren Energien unterstützen. Gleichzeitig soll mit einem kosteneffizienten Produkt von Wasserstoff der Ersatz von fossilen Energien in der energieintensiven Industrie vorangetrieben werden.

Auch für die Produktion von Biogas soll die Rohstoffversorgung insbesondere aus den Be­reichen Landwirtschaft, Abfall-, Kompost- und Abwasserwirtschaft kommen. Ein wesentlicher zusätzlicher Nutzen liegt in der potenziellen Vermeidung von Methan­emissionen aus der Landwirtschaft, Kohleverwertung, sowie in der Gewinnung von Dünger aus dem Gär­rest. Die zunehmende Einspeisung von Biogas, erneuerbarem Wasserstoff oder syn­the­tischem Methan aus Power-to-Gas-Anlagen in das bestehende Erdgasnetz ermög­licht eine kostenoptimierte Sektorkupplung von Strom, Wärme und Mobilität mit er­neuer­baren Energieträgern.

Andere Maßnahmen: Die Langfristspeicherung von Strom durch Wasserstoff soll er­möglicht und begünstigt werden. Dafür soll geprüft werden, ob branchennahe Zukunfts­investitionen der Kohlenwasserstoffindustrie bei der Berechnung der Förderzinse ange­rechnet werden können. Die Produktion von Wasserstoffmittel, Elektrolyseanlagen, soll die Produktion überschüssiger Energie aus erneuerbaren Quellen abfedern. Durch eine Verknüpfung der Förderung erneuerbarer Energie mit der Bereitstellung von Speicher­kapazitäten soll der Ausbau von Speicher bei gleichzeitig verstärkter Volatilität im Strommarkt forciert werden. Für die begünstigte Einspeisung von Wasserstoff-Biogas in das Erdgasnetz sollen geeignete Instrumente entwickelt werden. Um nicht fossile Energieträger zu forcieren und Rechtssicherheit für Investoren zu schaffen, soll Was­serstoff dem Erdgasabgabenetz zugeordnet sowie eine steuerliche Begünstigung ver­ankert werden. Biogas ist auch gleich zu behandeln.

Nun sei den sogenannten Grünen noch etwas ins Stammbuch geschrieben: Der Strom kommt zwar aus der Steckdose, er muss aber vorher produziert werden. Nach wie vor ist die Wasserkraft unser wichtigster und unverzichtbarer erneuerbarer Energie­pro­duzent, der auch noch mehrere Möglichkeiten für einen Neubau bietet. Wir haben das Glück, auf diesen erneuerbaren Energieproduzenten zurückgreifen zu können.

Da wir von der Bevölkerung gewählt wurden, um für die Bevölkerung da zu sein und unser wunderschönes Heimatland zu erhalten und zu schützen, Menschenleben uns aber wichtiger sind als die Möglichkeit, dass vielleicht ein Vogel durch ein Wasser­kraftwerk vertrieben wird, sind wir gegen Atomkraft und für Wasserkraft.

Da wir bereits bei den letzten Beschlüssen für das genannte Ziel 100 Prozent Öko­strom bis 2030 gestimmt und in der damaligen Situation kühlen Kopf bewahrt haben, werden wir auch heute aus Überzeugung den Entschließungsantrag über Parteigren­zen hinweg mit unterstützen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

20.48

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Letzter zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile dieses.