Berichterstatter Martin Preineder: Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen geändert wird.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Karl Bader: Danke sehr herzlich für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Der Erste auf der Rednerliste ist Bundesrat Christoph Steiner. – Bitte.