12.14

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Haftung des Bundes oder der Länder sprechen, so sprechen wir auch über den Arbeitsmarkt, über die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Siche­rung bestehender Arbeitsplätze. Wir wissen, dass jeder zweite Job direkt oder indirekt von Export abhängig ist. Bei mittlerweile 4,3 Millionen Erwerbstätigen betrifft dies über zwei Millionen Arbeitsplätze. Da sieht man, welche wirtschaftliche Bedeutung unsere Exportwirtschaft hat.

6 von 10 Euro erwirtschaften wir im Export. Vor 25 Jahren, zum Zeitpunkt unseres EU-Beitritts, lag unser Exportvolumen bei 37 Milliarden Euro, im letzten Jahr haben wir die 150-Milliarden-Euro-Schallmauer durchbrochen. Wichtig ist auch, daran zu denken, dass die überwiegende Mehrheit der 61 000 Exportunternehmen vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind und dass gerade für diese Unternehmen die Exportförde­rung ein enorm wichtiges Instrument ist.

In einem konkreten Beispiel werden von einem Unternehmen zur Finanzierung der laufenden Exportaufträge und -forderungen bis zu 30 Prozent des Jahresexport­um­satzes durch einen Exportfondskredit mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent pro Jahr finanziert. Zur Abfederung des Zahlungsausfallrisikos übernimmt die Oesterreichische Kontrollbank eine Haftung für 80 Prozent des Kredits gegen ein Haftungsentgelt von 0,4 Prozent jährlich. Ohne diese günstige Risikoversicherung könnten die Unterneh­men oftmals die Exportgeschäfte weder finanzieren noch abwickeln.

Ich bringe ein kleines Beispiel für die zentrale Rolle der Exportförderung: Mit insgesamt 52,3 Prozent stellen die Exporthaftungen den größten Haftungsbereich des Bundes dar. Der zweite große Bereich sind Haftungen für die Infrastrukturinvestitionen, also in erster Linie für ÖBB und Asfinag. Die Haftungen zur Stabilisierung der Finanzmärkte sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, weil sich ganz einfach der Finanz­sektor erholt hat. Ausgangspunkt war der Österreichische Stabilitätspakt 2011 als Ant­wort auf die große Finanzkrise.

Bisher war ein pauschaler Gesamthaftungsrahmen für den Bund vorgesehen, ein Fix­betrag von 127 Milliarden Euro jährlich, der bei Weitem nicht ausgeschöpft wurde. Bund und Länder haben sich schon beim Finanzausgleich 2017 darauf geeinigt, künftig eine einheitliche Berechnung der Obergrenzen für Haftungen auf Basis der jeweiligen Abgabeneinnahmen vorzunehmen. Damit ist auch eine Vergleichbarkeit der Haftungen sichergestellt. Konkret gilt nun für die Bundeshaftungen eine Obergrenze von 175 Pro­zent der öffentlichen Nettoabgaben. Dies entspricht nach dem aktuellen Bundesfinanz­rahmen knapp 89,29 Milliarden Euro für 2019, 92,66 Milliarden Euro für 2020 und 95,41 Milliarden Euro für 2021.

Es ist schon richtig, dass der Rechnungshof darauf hingewiesen hat, dass die Gesamt­haftungsobergrenzen Zinsen und Kosten nicht umfassen. Richtig ist aber auch, und das darf man auch nicht vergessen, dass man damit entweder die Bund-Länder-Ver­einbarungen hätte neu verhandeln müssen oder dass es ganz einfach keine Ver­gleichbarkeit mehr gibt; bei der Obergrenze der Länder sind nämlich die Zinsen und Kosten auch nicht erfasst. Die Bund-Länder-Vereinbarungen sind maßgeblich vom da­maligen Staatssekretär Fuchs mitverhandelt worden. Dazu kommt, dass bei Einrech­nung von Zinsen und Kosten die Obergrenze für die Haftungen geringer wäre. Das wirkt sich natürlich unmittelbar auf die Export- und Unternehmensförderung unserer Betriebe aus.

Wie weitreichend diese Förderung eigentlich ist, zeige ich an einem Beispiel: Ein Tiroler Seilbahnunternehmen verkauft 90 Prozent seiner Tickets an ausländische Gäste – das gilt auch als Export. Die Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen können durch die Haftung der Oesterreichischen Kontrollbank abgesichert werden. Es gilt ganz einfach sicherzustellen, dass solche Unterstützungsmöglichkeiten auch in Zukunft möglich sind.

Um Transparenz brauchen wir uns auch nicht zu sorgen, ein Gesamtüberblick der Haftungen des Bundes, inklusive Zinsen und Kosten, sowie eine Einzeldarstellung der Bundeshaftung aufgeschlüsselt nach Kapital, Zinsen und Kosten ist regelmäßig im Bundesrechnungsabschluss enthalten.

Wir von der Wirtschaft werden jedenfalls auch in Zukunft die Grenzen immer beob­achten und aufzeigen, wenn eine Änderung erforderlich ist, denn es geht im Endeffekt immer um Arbeitsplätze, und das kann nur in unserem gemeinsamen Interesse sein.

Ich stelle daher den Antrag, das vorliegende Gesetz zu unterstützen und gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben wird, keinen Einspruch zu erheben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.21

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Der von den BundesrätInnen Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile es ihm.