13.01

Bundesrat Rudolf Kaske (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­schätzte Frau Bundesministerin! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und via Livestream! Vorweg, lieber Karl Bader, recht herzlichen Dank für deine Präsidentschaft. Du hast das sehr gut gemacht. Ich danke dir und wünsche schon heute dem neuen Präsidenten das notwendige Quäntchen Glück, das man bei einer Vorsitzführung braucht.

In diesem Sinne, meine geschätzten Damen und Herren, komme ich zum VKI-Finanzierungsgesetz 2020. Zur finanziellen Absicherung gab es ja zwei Initiativanträge im Nationalrat: das von SPÖ und FPÖ eingebrachte VKI-Finanzierungsgesetz 2019 und das von ÖVP und Grünen vorgelegte VKI-Finanzierungsgesetz für das Jahr 2020. Beschlossen wurde – das ist kein Geheimnis – das VKI-Finanzierungsgesetz 2020 von ÖVP und Grünen. Im Gegensatz zum SPÖ-FPÖ-Entwurf eines VKI-Finanzierungs­ge­setzes 2019 sieht dieses Gesetz lediglich eine einmalige Förderung für das Jahr 2020 vor. Damit wird das Ziel einer nachhaltigen und langfristigen Sicherung der Finanzie­rung des VKI nicht erreicht, meine Damen und Herren. Das wäre aber notwendig.

Der Verein für Konsumenteninformation leistet seit nunmehr 60 Jahren einen unver­zicht­baren Beitrag zum Schutz der Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten. Ob Rechtsberatung, Produkttests oder Klagen gegen rechtswidrige Vertragsklauseln: Der VKI ist gemeinsam mit der Arbeiterkammer eine zentrale Säule des österreichischen Konsumentenschutzes.

Eine dauerhafte und mit Valorisierung versehene öffentliche Finanzierung wäre viel sinnvoller und nachhaltiger gewesen. Es ist nun völlig unklar, in welcher Höhe der Bund den VKI ab 2021 unterstützen wird. Wir stehen ja knapp vor Weihnachten, daher sage ich das sehr bewusst: Wenn man Mitarbeiterin/Mitarbeiter in einem Unternehmen ist, dessen Finanzierung nicht gesichert ist, dann macht man sich natürlich Sorgen um den Arbeitsplatz. Das heißt, es geht um 120 VKI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, für die das ganz sicher keine angenehme Situation ist.

Die Finanzierung einer Konsumentenschutzeinrichtung ist eine öffentliche Aufgabe, denn Konsumentinnen und Konsumenten, meine Damen und Herren, sind wir doch schließlich alle. Daher hat sich vor allem die SPÖ bereits im Regierungspro­gramm 2013 dafür eingesetzt, dass Bußgelder des Kartellgerichtes teilweise für den VKI zweck­gewidmet werden. Leider konnte dies erst 2018 umgesetzt werden. Es sollte jährlich ein Betrag von 1,5 Millionen Euro aus den Kartellstrafen an den VKI fließen.

Es war kein leichter Weg, bis diese Zweckwidmung von der SPÖ gesetzlich durch­gesetzt werden konnte, und nun, meine Damen und Herren, wird dies ganz einfach wieder für eine lediglich einjährige gesetzliche Finanzierungszusage gestrichen. Ich finde das mehr als bedauerlich. Vor allem finde ich es bedauerlich, dass die Grünen bei dieser einjährigen Finanzierung mit an Bord sind und bei dieser Streichung mi­tgemacht und damit zu einer Verschlechterung der Finanzierungsbasis des VKI beige­tragen haben.

Es wäre auch denkbar gewesen, dass man diese Zweckwidmung nur für ein Jahr aussetzt, aber diese Möglichkeit wurde bedauerlicherweise nicht aufgegriffen.

Zweck des § 1 Abs. 2 und 3 ist wohl der Schutz vor zu starken Vorgaben durch den Bund bei einer Verwendung der 4,75 Millionen Euro. Es wird die grundsätzliche Absicht, dass der VKI autonome Entscheidungen über die Mittelverwaltung treffen kann, unterstützt. Einerseits wird in dieser Bestimmung auf die Statuten verwiesen, andererseits dürfen die „Förderverträge [...] keinen Einfluss auf die Auswahl der Gegenstände der Vereinstätigkeit nehmen“. – Was das nun genau zu bedeuten hat und bedeuten soll, ist aber meines Erachtens unklar, denn diese Formulierung ist aus meiner Sicht sehr vage. Eine eindeutigere Formulierung im Sinne von mehr Rechts­klarheit, vor allem für die Vollziehung, wäre wohl besser gewesen.

Ich weiß aus meiner früheren Tätigkeit als Arbeiterkammerpräsident, dass der Bund sowohl Förder- als auch Werkverträge mit dem VKI abgeschlossen hat, und es ist aus meiner Sicht fraglich, ob diese Verträge nach dieser Regelung weitergeführt werden können.

Im § 2 des VKI-Finanzierungsgesetzes 2020 ist auch eine gemeinsame Vollziehung durch das Sozialministerium und das Finanzministerium vorgesehen – schade, dass der Herr Finanzminister nicht mehr hier ist. Anders ist das im Antrag von SPÖ und FPÖ, der eine Vollziehung nur durch das Sozialministerium vorsieht. Der Sinn einer gemeinsamen Vollziehung ist mir nicht wirklich ersichtlich, das erzeugt nur unnötigen bürokratischen Aufwand. Im Sinne einer klaren Ressortzuständigkeit und effizienten Vollziehung sollte das für den Konsumentenschutz zuständige Bundesministerium allein zuständig sein.

Ich komme noch ganz kurz zur Debatte im Nationalrat. Dort gab es folgende Be­gründung in der Debatte – ich zitiere –: „In diesen Beschlüssen hat der NR zum Ausdruck gebracht, dass Struktur und Tätigkeit des VKI evaluiert werden sollen, um auf dieser Grundlage die Finanzierung der Tätigkeit des VKI durch den Bund sowie durch andere öffentliche und private Mitglieder auf geeignete und dauerhafte Weise sicher zu stellen. Im Sinne einer dauerhaften und professionellen Lösung im Interesse der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und deren berechtigten Anlie­gen soll dies so rasch wie möglich geschehen, vom VKI wird eine entsprechende Mitwirkung erwartet.“

Es ist – ich komme nun wieder zu meinen Schlüssen – aus meiner Sicht ganz klar darauf hinzuweisen, dass dies im Widerspruch zu den Grundsätzen der Vereinsauto­nomie und den Mitgliedschaftsrechten steht.

Es ist keinesfalls Aufgabe des Nationalrates, die Struktur und Tätigkeit eines privaten Vereines zu evaluieren beziehungsweise zu bestimmen. Welche Mitglieder und welchen Tätigkeitsbereich ein Verein haben soll sowie die Statuten werden, wie gesagt, vom Verein festgelegt.

Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, dass der VKI hervorragende Arbeit leistet. Das wird auch auf internationaler, auf europäischer Ebene sehr geschätzt. Ich habe mir das ein bisschen angeschaut: Im Vergleich dazu hat kein anderer Staat Europas im Gremium einer Konsumentenschutzorganisation ein so weites Mitsprache­recht, wie es der Bund beim VKI hat. Es ist aber selbstverständlich, dass die Verwen­dung von Steuergeldern, das möchte ich auch sehr klar zum Ausdruck bringen, natürlich vom Bund überwacht werden soll.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen – wir haben das in den Ausschüssen auch getan –, dass sich der VKI zu 70 Prozent selbst finanziert. Ich bedaure es, das sage ich sehr offen, dass die anderen Sozialpartner wie Wirtschaftskammer, Landwirt­schafts­kammer oder der ÖGB aus dem VKI ausgeschieden sind. Ich glaube, es ist besser, wenn man Dinge in einem Verein gemeinsam ausdiskutiert, aber die Entscheidungen der Organisationen sind zu respektieren.

Lassen Sie mich ganz kurz zu meinen Schlussfolgerungen kommen: Aus meiner Sicht hätte der Entwurf von SPÖ und FPÖ die nötige langfristige Absicherung der Finan­zierung des VKI gesichert. Dass auch die Grünen – ich kann Ihnen das nicht erspa­ren – nur eine einjährige Finanzierungszusage unterstützen, ist bedauerlich und für mich, wie gesagt, nicht nachvollziehbar. Besonders schmerzhaft ist die Abschaffung der Zweckwidmung der Bußgelder des Kartellgerichtes für den VKI.

Die neue Regierung ist nun aufgefordert, für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen, und da ist natürlich, das sage ich auch sehr offen, die Vereinsautonomie zu respektieren. Sollte dies nicht geschehen, hege ich den begründeten Verdacht, dass eine allfällige neue Bundesregierung den VKI an die kurze Leine beziehungsweise an das Gängelband nehmen will.

Meine Damen und Herren Bundesräte, egal ob Sie von der ÖVP, von der FPÖ, von den Grünen oder von der Sozialdemokratie – da gehe ich sowieso davon aus – sind: Ich glaube, Sie stehen zu einer nachhaltigen Finanzierung des VKI. Geben Sie sich daher einen Ruck! Ich glaube, das ist notwendig und wichtig, denn ohne den VKI gibt es keine unabhängige Information über österreichische Produkte. Im Zeitalter von Faketests, verzerrenden Vergleichsplattformen und manipulierten Userbewertungen braucht es einen unabhängigen VKI.

Ich komme zum Schluss: Wir werden gemeinsam für die Zukunft des VKI kämpfen. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Rudolf Kaske, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dauerhafte Finanzierung des VKI“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die zukünftige Bundesregierung wird aufgefordert, eine dauerhafte Finanzierung des VKI im Sinn der KonsumentInnen und der Belegschaft des VKI vorzuschlagen und sicherzustellen.“

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Frohe Weihnachten! Ein herzliches Glückauf! Alles Gute dem VKI, aber insbesondere auch uns. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Der von den Bundesräten Kaske, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungs­antrag betreffend „dauerhafte Finanzierung des VKI“ ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.

Begrüßen darf ich bei uns im Bundesrat den – ich habe es gelernt – mittlerweile Vize­kanzler außer Dienst Justizminister Dr. Clemens Jabloner. – Herzlich willkommen. (All­gemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. Ich erteile es ihm.