Präsident Karl Bader: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Kaske, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „dauerhafte Finanzierung des VKI“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundes­rätin­nen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (267/E-BR/2019)

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Rösch, Kolleginnen und Kollegen auf Fas­sung einer Entschließung betreffend „Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund (VKI-Finanzie­rungs­gesetz 2020)“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundes­rätin­nen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (268/E-BR/2019)

Es liegt schließlich ein Antrag der Bundesräte Novak, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „österreichisches Glyphosat-Verbot“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätin­nen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (269/E-BR/2019)