14.30
Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Ich darf auf den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2018 eingehen.
Im österreichischen Verwaltungsgerichtshof sind derzeit 68 Richterinnen und Richter beschäftigt. Der Arbeitsumfang ist mit der Installierung eines fünften Asylsenats mit einer zeitlich befristeten zusätzlichen Richterstelle und zwei Experten leichter bewältigbar geworden. Die Verfahrensdauer liegt daher bei durchschnittlich 4,1 Monaten, das sind also 123 Tage. Man kann dazu nur gratulieren.
Die 47 wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Unterstützung der Richterinnen und Richter bei der Ausarbeitung von Entscheidungen sehr wichtig. So kann eine zügige Abwicklung der Verfahren und eine solide Erledigung gewährleistet werden.
Wir reden da – und jetzt kommen einige Zahlen, die ungefähr auch die Größenverhältnisse darstellen – von 7 873 neuen Verfahren und 7 998 Erledigungen im Jahr 2018. Die Fallzahl ist gegenüber 2017 um 6 Prozent gestiegen. Die Zahl der Asylbeschwerden stieg sogar um 27 Prozent auf 2 939 und machte damit einen großen Sprung nach oben. Grund dafür sind die Nachwirkungen der Flüchtlingswelle von 2015 und 2016. Dieser Trend wird trotz Befürchtungen eines höheren Ausmaßes im heurigen Jahr, 2019, aber rückläufig sein.
Daneben betreffen die häufigsten Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes das Fremdenrecht mit 625 Fällen und das Glücksspielrecht mit circa 500 Fällen, wobei Beschwerden im letztgenannten Bereich mit minus 48,8 Prozent gegenüber 2017 signifikant rückläufig waren. Ebenso rangierten Beschwerden in den Bereichen Baurecht – 428 Fälle –, Bodenreform – 386 Fälle –, Abgaben – 369 Fälle –, Sozialversicherung – 296 Fälle – sowie Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrgesetz mit 265 Fällen erneut weit oben.
Beispielhaft sind in diesem Bericht viele Fälle dargestellt, zum Beispiel wichtige Entscheidungen über UVP-Verfahren, über den Entzug von Waffenbesitzkarten von sogenannten Staatsverweigerern, über Energieübertragung durch Handauflegung als medizinische Maßnahme. Die bunte Vielfalt setzt sich fort mit Entscheidungen zu Hühnerställen im Wohngebiet oder dazu, dass es keinen Rechtsanspruch auf standesamtliche Trauungen an einem bestimmten Ort gibt. Das pralle Leben in seiner Vielfalt bildet sich also in den Fällen des Verwaltungsgerichtshofes ab.
Der intensive fachliche Austausch mit den Verwaltungsgerichten des Bundes und der Länder sowie internationale Informations- und Vernetzungsarbeit zeigen die Kompetenz und Notwendigkeit des Verwaltungsgerichtshofes und was er im Jahr 2018 geleistet hat.
Vonseiten der ÖVP bedanke ich mich sehr herzlich für diese Arbeit, aber auch für die Leistungsbilanz. (Beifall bei der ÖVP.)
14.34
Präsident Karl Bader: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Bundesrat Günter Kovacs. Ich erteile es ihm.