3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundes­ge­setz über die Unzulässigkeit der Aufstellung und des Einbaus von Heizkesseln von Zen­tralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neu­bauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz – ÖKEVG 2019) (965/A sowie 10261/BR d.B.)

Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. – Ich bitte um den Bericht.