3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz über die Unzulässigkeit der Aufstellung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz – ÖKEVG 2019) (965/A sowie 10261/BR d.B.)
Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. – Ich bitte um den Bericht.