BundesratStenographisches Protokoll900. Sitzung, 900. Sitzung des Bundesrates am 14. Jänner 2020 / Seite 7

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die Ernennung gemäß Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 78 Abs. 2 Bundes-Ver­fassungsgesetz von Mag.a Ulrike Lunacek zur Staatssekretärin und zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport beigegeben und die Ernennung von Dr. Magnus Brunner, LL.M. zum Staatssekretär und zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie beigegeben

sowie weiters eines Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird. (siehe S. 9)

Eingelangt ist weiters der Beschluss des Nationalrates vom 10. Jänner 2020 betreffend eine Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, der dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurde und einen Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung bildet.

Ebenso bildet der bereits am 27. September 2019 eingelangte Beschluss des Natio­nalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Ölkesseleinbauverbotsgesetz 2019, dessen Verhandlungen am 8. Oktober 2019 im Wirtschaftsausschuss vertagt und heute wieder aufgenommen und abgeschlossen wurden, einen Gegenstand der Tagesord­nung.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Robert Seeber: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stün­digen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Be­schlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen. Hiezu ist eine Mehrheit von mindes­tens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Ab­standnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschuss­be­richte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

*****

Ebenso verweise ich hinsichtlich des eingelangten Verhandlungsgegenstandes und dessen Zuweisung im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Steno­graphischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

 


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