Der Bundesrat schlägt somit eine Brücke zwischen jener angestrebten Bürgernähe der Politik, die auch im Konzept eines Europa der Regionen Ausdruck findet, einerseits und den großen politischen Herausforderungen unserer Zeit andererseits, denen nur auf einer übernationalen, europäischen Ebene begegnet werden kann.
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Bundesregierung, das war jetzt noch nicht meine Antrittsrede, denn diese werde ich wie ursprünglich vorgesehen am 13. Februar im Zusammenhang mit der Erklärung des Herrn Landeshauptmannes von Oberösterreich halten. – So viel zur Klarstellung.
Präsident Robert Seeber: Das Amtliche Protokoll der 899. Sitzung des Bundesrates vom 19. Dezember 2019 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer, Rudolf Kaske, Mag. Christine Schwarz-Fuchs und Dr. Peter Raggl.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Robert Seeber: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
eines Schreibens des Vorarlberger Landtages betreffend Mandatsverzicht,
jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,
der Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend
die Amtsenthebung der mit der Fortführung der Verwaltung betrauten Bundesregierung und
die Ernennung gemäß Art. 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz von Sebastian Kurz zum Bundeskanzler und von Mag. Werner Kogler zum Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, von Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann zum Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, von Dr.in Margarete Schramböck zur Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, von Elisabeth Köstinger zur Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, von Mag. Gernot Blümel, MBA zum Bundesminister für Finanzen, von Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. zum Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, von Rudolf Anschober zum Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, von Mag.a Klaudia Tanner zur Bundesministerin für Landesverteidigung, von Karl Nehammer, MSc zum Bundesminister für Inneres, von Leonore Gewessler, BA zur Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und von Dr.in Alma Zadić, LL.M. zur Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und weiters
die Ernennung gemäß Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 78 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz von Mag.a Karoline Edtstadler zur Bundesministerin ohne Portefeuille, von Mag.a (FH) Christine Aschbacher zur Bundesministerin ohne Portefeuille und von MMag.a Dr.in Susanne Raab zur Bundesministerin ohne Portefeuille beziehungsweise
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