11.39

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zu Beginn darf ich mich bei all jenen Menschen bedanken, die jetzt schon fast Tag und Nacht unterwegs sind, um an der Bekämpfung des Coronavirus zu arbeiten, um die Verbreitung des Virus einzudäm­men. Dieses Virus trifft unsere ältere Generation besonders hart, und es ist unsere Aufgabe, diese Generation zu schützen, ihr die bestmöglichen Maßnahmen zukommen zu lassen und ein Altern in Würde zu gewährleisten.

Zu einem Altern in Würde gehören aber auch die finanziellen Leistungen, die Pen­sionen. Darum freut es mich besonders und ich begrüße es, dass wir heute diese Korrektur, diese Klarstellung bei den Ausgleichszulagenrichtsätzen durchführen kön­nen, sodass auch der Familienrichtsatz, der Ehegattenrichtsatz gleich wie der ganz normale Ausgleichszulagenrichtsatz um 3,6 Prozent angehoben wird, rückwirkend ab 1. Jänner.

Diese Anpassung beziehungsweise Klarstellung ist richtig und gut und bedeutet für unsere Pensionsbezieher gar nicht so wenig Geld, das sie jetzt auch nachträglich ausbezahlt bekommen: Der Richtsatz wird von 1 472 auf 1 524 Euro angehoben – das sind diese 3,6 Prozent, in Euro ausgedrückt monatlich 52,99 Euro, 14-mal im Jahr. Das sind immerhin jährlich 741 Euro mehr, die wir – diese Korrektur ist ja ursprünglich von einem Antrag von Sozialdemokraten und uns Freiheitlichen ausgegangen – den Seni­oren, den Pensionsbeziehern, jetzt geben können.

Schade finde ich, dass der – auch wieder freiheitliche und sozialdemokratische – Antrag bezüglich der Ausweitung des Widerspruchsrechts gegen Bescheide der Pensionsver­sicherung von Schwarz-Grün nicht unterstützt wurde. Da habt ihr euch leider nicht darübergetraut. Wir Freiheitlichen hätten in einer besseren Einbindung der Versicher­ten einen wesentlichen Vorteil gesehen.

Was erfreulich ist: Gott sei Dank konnte sich, wie man gelesen hat, im November nach gefühlten 100 Jahren endlich die Alterssicherungskommission konstituieren. Ich hoffe, dass diese mittlerweile auch Fahrt aufgenommen hat, die Arbeit aufgenommen hat, dass sie im Interesse der Senioren die Pensionsentwicklungen und demografischen Veränderungen genau beobachtet, analysiert und gegebenenfalls auch reagiert. (Bundesrätin Grimling: Danke, danke!)

Da wir ja momentan niemanden von der Regierung hier haben – was ich zum Teil verstehe –, darf ich jetzt an die Kollegen von ÖVP und Grünen ein Anliegen richten: Es ist mir ein Riesenanliegen, dass ihr die Hacklerpension bitte nicht anrührt und schon gar nicht auf die Idee kommt, sie abschaffen zu wollen! (Beifall bei der FPÖ.)

Schaut bitte, dass diese Regelung für alle Versicherten, nämlich sowohl für ASVG-Versicherte als auch für den öffentlichen Dienst, sprich speziell für die Beamten, gilt! Schaut bitte, dass die Bundesheerzeiten angerechnet werden! Auch da hat sich Schwarz-Grün leider unserem Antrag nicht angeschlossen. Gerade jetzt sehen wir, wie wichtig unser Bundesheer ist. Gerade jetzt wissen wir es zu schätzen, wenn wir unsere Soldaten gut ausrüsten können – unsere Soldaten, die für uns Österreicher, für unser Österreich da sind.

Schauen Sie bitte auch, dass die Jahrgänge 1953 bis 1957 in diese Regelung mitein­bezogen werden, denn 540 Beitragsmonate, das sind 45 Jahre! Wie der Name Bei­trags­monate schon sagt: Das sind keine geschenkten Ersatzzeiten, sondern die Men­schen – es sind ohnehin nicht viele, die es schaffen, 45 Jahre zu arbeiten –, die wirk­lich 45 Jahre hart gearbeitet haben, Beitragsmonate geleistet haben, Steuern bezahlt haben, haben diesen Beitrag geleistet. Wie gesagt, es sind harte Arbeitsjahre gewe­sen, keine geschenkten Ersatzzeiten, und genau jene Menschen haben es sich ver­dient, nach 45 Jahren abschlagsfrei in Pension zu gehen. Daher: 45 Jahre harte Arbeit sind genug. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.44

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Otto Auer. Ich erteile es ihm.