Einlauf und Zuweisungen

Präsident Robert Seeber: Eingelangt und den Ausschüssen zugewiesen wurden fol­gende Verhandlungsgegenstände:

der Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Legislativ- und Arbeitspro­gramm der Europäischen Kommission für 2020 sowie dem Achtzehnmonats-Pro­gramm des rumänischen, finnischen und kroatischen Vorsitzes des Rates der Euro­päischen Union (III-709-BR/2020), zugewiesen dem Ausschuss für innere Angelegen­heiten,

der Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2020 (III-710-BR/2020), zugewiesen dem Finanzausschuss,

der Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betref­fend EU-Jahresvorschau 2020 (III-711-BR/2020), zugewiesen dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft,

der Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EU-Vorhaben – Jahresvorschau 2020 (III-712-BR/2020), zugewiesen dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie

der Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend EU-Jahres­vorschau 2020 gemäß Artikel 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2020 und des Achtzehnmo­natsprogramms des Rates für 2019/2020 (III-713-BR/2020), zugewiesen dem Aus­schuss für Familie und Jugend.

Weiters eingelangt sind:

der Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Ver­hinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen so­wie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesell­schaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarkt­servicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz) (396/A und 102 der Beilagen sowie 10287/BR der Beilagen) sowie

der Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geän­dert werden (103 der Beilagen) beziehungsweise

der Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird (104 der Beilagen) und

der Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (105 der Beilagen).

Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

Präsident Robert Seeber: Es liegt mir hierzu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder gemäß § 49 Abs. 1 in Ver­bindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die gegen­ständlichen Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Mo­nika Mühlwerth, Marco Schreuder, diese Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Ver­handlung zu nehmen, abstimmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen er­forderlich.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmit­telbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Kri­senbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufi­ge Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnah­mengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfi­nanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Ab­baubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz) (396/A und 102 der Beilagen sowie 10287/BR der Beilagen) als 1. Punkt sowie

den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geän­dert werden (103 der Beilagen) als 2. Punkt beziehungsweise

den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird (104 der Beilagen) als 3. Punkt und

den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (105 der Beilagen) als 4. Punkt auf die heutige Tagesordnung stellen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Robert Seeber: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beab­sichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 unter einem zu ver­handeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.