Einlauf und Zuweisungen
Präsident Robert Seeber: Eingelangt und den Ausschüssen zugewiesen wurden folgende Verhandlungsgegenstände:
der Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2020 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des rumänischen, finnischen und kroatischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union (III-709-BR/2020), zugewiesen dem Ausschuss für innere Angelegenheiten,
der Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2020 (III-710-BR/2020), zugewiesen dem Finanzausschuss,
der Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend EU-Jahresvorschau 2020 (III-711-BR/2020), zugewiesen dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft,
der Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EU-Vorhaben – Jahresvorschau 2020 (III-712-BR/2020), zugewiesen dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie
der Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend EU-Jahresvorschau 2020 gemäß Artikel 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2020 und des Achtzehnmonatsprogramms des Rates für 2019/2020 (III-713-BR/2020), zugewiesen dem Ausschuss für Familie und Jugend.
Weiters eingelangt sind:
der Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz) (396/A und 102 der Beilagen sowie 10287/BR der Beilagen) sowie
der Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert werden (103 der Beilagen) beziehungsweise
der Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird (104 der Beilagen) und
der Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (105 der Beilagen).
Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Präsident Robert Seeber: Es liegt mir hierzu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, diese Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde daher den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz) (396/A und 102 der Beilagen sowie 10287/BR der Beilagen) als 1. Punkt sowie
den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert werden (103 der Beilagen) als 2. Punkt beziehungsweise
den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird (104 der Beilagen) als 3. Punkt und
den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (105 der Beilagen) als 4. Punkt auf die heutige Tagesordnung stellen.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Robert Seeber: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.