12.25

Bundesrätin Ing. Judith Ringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen aus dem Regierungsteam! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich hätte mir für meine erste Rede im Bundesrat ein angenehmeres und ansprechenderes Umfeld gewünscht, aber leider haben wir eine außergewöhnliche Situation, die außergewöhnliche Maßnahmen nötig macht.

Dass diese Situation eine komplexe Angelegenheit ist, zeigen die vielen Gesetzes­änderungen, die notwendig sind, um diese einzigartige Herausforderung zu meistern und bestmöglich und schnellstmöglich zu überstehen.

Diese sogenannte Coronakrise hat zwei Aspekte: zum einen den gesundheitlichen Aspekt, über den schon viel gesprochen worden ist. Anhand der vorliegenden Zahlen können wir sehen, dass die von der Bundesregierung rasch getroffenen Maßnahmen – die jetzt auch fortgesetzt werden – wirken und die gewünschte Verlangsamung der Virusverbreitung gegeben ist. Danke an alle, die in diesen Bereichen ihre Arbeit zum Wohle aller tun!

Auf der anderen Seite gibt es aber auch die wirtschaftliche Gesundheit unseres Lan­des, die die Basis für die Finanzierung unseres Gesundheitssystems darstellt. Die Wirt­schaft ist durch die getroffenen Maßnahmen gelinde gesagt stark betroffen. Die Schließung einzelner Branchen – wie Gastronomie, fast der komplette Handel, um nur einige zu nennen – hat es nötig gemacht, einen Rettungsschirm zu spannen, um die dadurch betroffenen Unternehmen abzusichern.

Das hat unsere Bundesregierung mit einem ersten Maßnahmenpaket sehr rasch ge­macht. Jetzt steht eine Erweiterung dieses Pakets an, das beispielsweise einen Härte­fonds für Einpersonen- und Kleinstunternehmen, ein Kurzarbeitszeitmodell, Steuer­stundun­gen und so weiter beinhaltet.

All diese Dinge sind notwendig, um sowohl den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch den Unternehmerinnen und Unternehmern die Sicherheit und die Möglichkeit zu bieten, durch diese Krise zu kommen. Danke an dieser Stelle an die Sozialpartner, die dies durch ihre gute und vor allem rasche Zusammenarbeit möglich gemacht haben! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Als Unternehmerin kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, wie wichtig es ist, dass man keine Existenzängste zu haben braucht. Als Unternehmerin kann ich Ihnen auch eines sagen: Es geht da nicht nur um die Ängste um die eigene Existenz, nein, auch die Sorge um das Wohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt uns sehr.

All diesen Dingen wird mit diesen Gesetzesänderungen entgegengewirkt. Herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben! Es tut gut, zu wissen, dass alles getan wird, was nötig wird, um diese Krise gut zu überstehen.

In einer Krisensituation ist es absolut notwendig, dass alle ihren Beitrag leisten. Es ist jetzt nicht angebracht, Forderungen oder Ähnliches zu stellen. (Zwischenruf des Bun­desrates Rösch.) Jetzt heißt es, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, um in dieser Krise für möglichst viele Menschen, möglichst viele Unternehmen, möglichst viele Arbeitsplätze das Überleben zu sichern.

Eines kann ich Ihnen auch versichern: dass in unseren Betrieben alles getan wird, um die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Es ist aber auch wichtig, dass in den Bereichen, in denen kein Kundenkontakt besteht, weitergearbeitet wird, denn das sichert uns die Wirtschaftsgesundheit unseres Landes.

Ich danke an dieser Stelle allen, die in diesen Bereichen, im Handwerk und im Ge­werbe weiterarbeiten und somit unser wirtschaftliches Überleben sichern. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Lassen wir uns nicht von der Angst lähmen, sondern setzen wir uns gemeinsam für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Krise ein! Alle können mit ihrem Verhalten einen Beitrag leisten, indem sie zum Beispiel bei regionalen Betrieben einkaufen und nicht bei internationalen Onlinekonzernen, deren Steuerleistung in Österreich sehr über­schaubar ist.

Wir von der Wirtschaftskammer Oberösterreich haben dazu eine Onlineplattform ge­schaffen, auf der regionale Betriebe ihre Produkte mit Lieferservice – selbstver­ständ­lich unter strenger Berücksichtigung aller gesundheitlichen Vorschriften – anbieten kön­nen. Das ist eine wichtige Maßnahme, um den wirtschaftlichen Kreislauf und somit Betriebe am Leben zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern.

Wenn Wirtschaft erfolgreich sein soll, dann gibt es nur ein sozialpartnerschaftliches Miteinander. Jetzt ist nicht die Zeit, an starren, pauschalen Forderungen festzuhalten, sondern es braucht viele der Situation angepasste Entscheidungen, so wie es unsere Bundesregierung schon die ganze Zeit über absolut professionell macht und weiter tun wird.

Lassen Sie uns diese Entscheidungen jetzt gemeinsam, über alle Parteigrenzen hin­weg, treffen, denn wir alle haben ein gemeinsames Ziel: möglichst schnell durch diese Krise, zum Wohle aller Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Novak.)

Ich möchte nun folgende drei Anträge einbringen:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolle­ginnen und Kollegen zum 2. COVID-19-Gesetz

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.“

*****

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolle­ginnen und Kollegen zu TOP 2, Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird – 53 der Beilagen und 101 der Beilagen –, in der 904. Sitzung des Bundesrates

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.“

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Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 3, Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird 34 der Beilagen und 100 der Beilagen –, in der 904. Sitzung des Bundesrates

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.“

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(Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

12.34

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Die eingebrachten Anträge sind genügend unterschützt und stehen daher mit in Ver­handlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.