Zweiter Kritikpunkt: Die Entscheidung darüber, wer zur Risikogruppe gehört, kommt aus meiner Sicht viel zu spät.
Drittens: Die unprofessionelle Vorgangsweise hat zu großer Verunsicherung einer Vielzahl von Menschen geführt. Millionen Menschen wurden im Glauben gehalten, zur Risikogruppe zu gehören. Ich finde, es ist gut, dass es jetzt Klarheit gibt, ich sage es aber noch einmal: Die Klarheit kommt aus meiner Sicht viel zu spät.
Viele Betroffene haben bereits vor Wochen ärztliche Atteste erhalten. Unklar ist, was mit diesen bestehenden Attesten passiert. Schade ist, dass man sich nicht für eine rückwirkende Regelung entschieden hat, eine klare Regelung zur Kostentragung fehlt noch immer.
Jede Bürgerin und jeder Bürger, alle PatientInnen, die an einer solch schweren Erkrankung leiden, sollten das Recht haben, ein Attest vom Arzt oder der Ärztin zu erhalten, unabhängig davon, ob sie DienstnehmerInnen, Arbeitslose, Pensionisten oder Angehörige sind. Für welche Zwecke auch immer man es braucht – um es beim Arbeitgeber, beim AMS oder in der Schule vorzuweisen –, alle Menschen, die sehr schwere Vorerkrankungen haben und wissenschaftlich belegt besonders gefährdet sind, müssen kostenfreien Zugang zu einem Risikoattest haben. Wichtig ist natürlich, dass DienstnehmerInnen und Lehrlinge ein solches Attest vorweisen können, darüber hinaus aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die es brauchen.
Arbeiterkammer und Gewerkschaften haben sich daher für eine Verbesserung der gesetzlichen Regelung zum Schutz der Risikogruppen eingesetzt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern und der Ärztekammer konnte eine rasche und unbürokratische Lösung gefunden werden. Klargestellt wurde, dass es sich bei den betroffenen Risikogruppen um Menschen handelt, die sehr schwere Vorerkrankungen haben und wissenschaftlich belegt besonders gefährdet sind.
Die Lösung gilt nun – das ist eine Frage der Gerechtigkeit – für alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge, auch für jene – Kollege Appé hat es schon erwähnt – in den versorgungskritischen Bereichen. Dass in systemrelevanten Bereichen Beschäftigte völlig vom Schutz ausgenommen waren, ist aus meiner Sicht inakzeptabel und unverständlich. (Beifall bei der SPÖ.) Das Virus macht nämlich keinen Unterschied zwischen den Berufsgruppen, aus meiner Sicht darf die Politik das natürlich auch nicht tun. Diese Bereiche wurden ergänzt, und der Schutz gilt jetzt für alle Berufsgruppen, und dazu sage ich: Das ist auch gut so.
Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass selbstverständlich gerade Beschäftigte und Lehrlinge in systemerhaltenden Branchen erfasst sind. Risiko ist Risiko, meine Damen und Herren! Das Virus macht nicht halt, egal, wo man beschäftigt ist. Es ist daher gut und wichtig, dass nunmehr alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie in einem systemerhaltenden Beruf tätig sind oder nicht, vom Schutz der neuen Regelung erfasst sind. Gerade etwa im Lebensmittelhandel oder im Gesundheitsbereich, zum Beispiel in den Spitälern, setzen sich Beschäftigte seit Beginn der Krise mit ihrer Gesundheit ein, setzen sie natürlich auch aufs Spiel, und haben wohl das größte Risiko.
Dass man gerade diese Branchen vorweg ausgenommen hat, ist aus meiner Sicht unerklärlich, geradezu widersinnig. Es muss doch uns allen ein Anliegen sein, alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Davon kann man, wie gesagt, niemanden ausnehmen. Klar ist: Das Virus macht keinen Unterschied, ob jemand durch Covid seinen Arbeitsplatz verloren hat, ein Kind oder ein Pensionist ist. Das Virus unterscheidet auch nicht, ob jemand selbst beschäftigt oder Angehöriger ist.
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