BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 63

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Zur Frage 7:

Am 3.5. betrug die Zahl der Arbeit suchenden Personen im Alter von bis zu 25 Jahren 60 969.

Zur Frage 8:

Generell sind durch die Covid-Krise alle Ausbildungskategorien verstärkt von Arbeits­losigkeit betroffen. Nur bei Personen mit akademischer Ausbildung ist eine deutliche Tendenz für eine unterdurchschnittliche Zunahme der Arbeitslosigkeit festzustellen.

Zur Frage 9:

Dieser Wert ist nicht bekannt, da die Auflösung von Lehrverhältnissen über die Sozial­versicherungsträger erfolgt und auch in eine Wirtschaftskammerdatenbank aufgenom­men wird. Dazu gibt es noch keine vollständigen Daten für den Monat April und auch keine tagesaktuellen Zahlen.

Zur Frage 10:

Der Bestandsvergleich am Statistikstichtag 29.2. betrug 13 563. Die Zahl an Arbeit suchenden Menschen mit Behinderungen im Sinne einer Begünstigung nach Behinder­teneinstellungsgesetz, nach Landesbehindertengesetzen oder Opferfürsorgegesetz und Arbeit suchenden Menschen, die im Besitz eines Behindertenpasses sind, betrug am 3.5. 15 720.

Zur Frage 11:

In den Monaten März und April 2020 wurden insgesamt 99 635 Zugänge in Arbeits­losigkeit registriert, die mit einer Wiedereinstellungszusage für eine Arbeitsaufnahme verbunden waren. (Über die Tonanlage ist ein pfeifendes Geräusch zu hören.) Wie viele Fälle davon auf einer Kündigung beruhten, ist nicht bekannt.

Zur Frage 12:

Zu Punkt a): Mit Stand Ende April waren es 5 643 Planstellen, bereits inklusive der im Verwaltungsrat beschlossenen Überschreitung um 150 Planstellen für 2020; das ent­spricht derzeit einer Personenanzahl von 6 248. (Über die Tonanlage ist erneut ein pfeifendes Geräusch zu hören.) – Vielleicht spreche ich schon zu lange, aber ich möchte die Fragen gerne noch beantworten.

Zu b) und c): Eine zentrale Auswertung ist nicht möglich, da solche Verträge im Einzelfall von den Landesgeschäftsstellen abgeschlossen werden beziehungsweise auch von dort sozusagen ausgeführt werden. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Zur Frage 13:

Zur Bewältigung der Kurzarbeitsanträge wurden dem AMS umgehend alle notwen­di­gen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Über 500 externe Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter unterstützen in der Abwicklung der Kurzarbeitsanträge und weitere 250 externe Kräfte der Buchhaltungsagentur sowie der Österreichischen Gesundheitskasse unter­stützen zurzeit in der Abwicklung der Abrechnungen.

Durch den Beschluss des Verwaltungsrates vom 21.4. wurde dem AMS erlaubt, den ursprünglich geplanten Stellenabbau zu stoppen sowie den Stellenplan im Jahr 2020 um bis zu 150 Planstellen zu überziehen.

Der AMS-Vorstand wird dazu frühestens im Juni ein entsprechendes Personalkonzept für die kommenden Monate und Jahre vorlegen.

Zur Frage 14:

Die Grundausbildung der AMS-Mitarbeiter dauert im Regelfall ein Jahr.

 


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