Zur Frage 15:
Im gesamten März wurden von den AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern 19 200 bezahlte Überstunden – im März 2019 im Verhältnis circa 3 000 Stunden – geleistet; nicht enthalten sind die Gleitzeitstunden. Die Überstunden für April können noch nicht ausgewertet werden, da diese erst im Laufe der Woche in das Berechnungstool eingespielt werden.
Zur Frage 16:
Eine Belohnung für außergewöhnliche Leistungen von AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern ist denkbar. Fragen der Belohnung beziehungsweise der Prämien für AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter unterliegen der Kollektivvertragshoheit des AMS.
Zur Frage 17:
Das Amas hat zum Ziel, die Betreuung und Vermittlung der Kundinnen und Kunden zu verbessern, als Basis die Arbeitsmarktchancen systematisch und qualitätsgesichert in die Beratung einfließen zu lassen und das Budget besser einzusetzen. Das Vorhaben soll daher weitergeführt werden. Aufgrund der internationalen Coronakrise kann das AMS nicht die für die ordnungsgemäße Umsetzung erforderlichen Mitarbeiterschulungen durchführen, weshalb eine Verschiebung dazu notwendig war.
Zu den Fragen 18, 20 bis 22 sowie 27 und 28 möchte ich gern eine gesammelte Antwort geben:
Gemeinsam mit dem AMS erarbeitet mein Ressort unter Einbindung namhafter Forschungsinstitute eine Strategie, die auf Grundlage fundierter Prognosen die Basis für die Planung der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik bildet. Im Komitee vertreten sind laufend das AMS, unser Haus, das IHS, die Synthesis Forschung GmbH und das Wifo. Weitere Vertreterinnen und Vertreter von Forschungsinstituten werden themenbezogen eingeladen.
Dieses Team berät auch mein Ressort laufend bei der Einschätzung von Folgen der Covid-Krise. Die konkrete Programmplanung für eine bedarfsgerechte und dem Krisenverlauf entsprechende Schwerpunktsetzung wird natürlich gemeinsam mit den Sozialpartnern im Verwaltungsrat erfolgen. Das angekündigte Paket der Bundesregierung soll drei Schwerpunkte haben: erstens eine rasche Steuerentlastung für die arbeitenden Menschen, eine Entlastung der Wirtschaft als Punkt zwei und Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie auch Schaffung von neuen Arbeitsplätzen durch Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Regionalisierung als Punkt drei.
Der genaue Umfang der genannten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den kommenden Monaten kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Bedarfsplanungen sind aufgrund der derzeitigen Situation noch mit großer Unsicherheit behaftet, eine nach Regionen differenzierte Erhebung der für das Ausbildungsjahr 2021 zu erwartenden Bedarfssituation bei überbetrieblichen Lehrausbildungen findet derzeit statt.
Zur Frage 19:
Es laufen die Vorbereitungen, um unter Einhaltung der gesundheitsbehördlichen Bestimmungen österreichweit den regulären Schulungs- und Ausbildungsbetrieb ab dem 15. Mai wieder aufnehmen zu können. Die Abschlusslehrgänge der überbetrieblichen Lehrausbildung haben bereits mit heute wieder begonnen.
Zur Frage 23:
Der Verwaltungsrat hat im Dezember 2019 den Beschluss über die arbeitsmarktpolitischen Ziele 2020 gefasst. Der Zielwert bei Fördermitteln für Frauen beträgt ohne Berücksichtigung der Kurzarbeitsbeihilfen 49,8 Prozent.
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