Lockerungsverordnung verboten, ihre Gastronomiestätten wieder aufzusperren. Sie schreiben: Das gilt bis 30. Juni. – Jetzt haben Sie in der Pressekonferenz gesagt: Na gut, das kommt noch. – Ja, das kommt noch. – Bitte, es ist jetzt anderthalb Monate her, dass Sie die Regelungen hätten vorbereiten können, die jetzt in der Verordnung schon nachzulesen sind. Man kann ja schreiben, das tritt erst später in Kraft. Das kann man ja schreiben, das tritt erst zwei Wochen später in Kraft. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Anschober.) Man hätte aber jetzt den Gastronomen die Rechts- und Planungssicherheit geben können, wie genau sie denn ihre Gaststätte vorbereiten müssen, damit sie all diese Maßnahmen auch tatsächlich sicherstellen können. Es geht um Kleinigkeiten wie beispielsweise Desinfektionsmittel in den Waschräumen oder Antworten dahin gehend, ob man einen Salzstreuer auf den Tisch stellen darf – diese Dinge.
Das sind alles kleine Dinge, die können Sie nicht auf einer Pressekonferenz verkünden, und Sie können nicht davon ausgehen, dass sich die Menschen daran orientieren. Die Menschen wollen sich gerne wieder – und das haben wir eigentlich in einem Rechtsstaat gelernt – an der Rechtsordnung orientieren, an Gesetzen, an Verordnungen. Diese müssen rechtzeitig erlassen werden und nicht 1 Minute vor Mitternacht, vor Inkrafttreten, Herr Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte bei der Lockungsverordnung bleiben, weil sie aus meiner Sicht die Ursache für die grassierende Arbeitslosigkeit ist. (Ruf: ... seit 1. Mai!) Ich werfe Ihnen wirklich vor, Herr Bundesminister, dass Sie die Österreicherinnen und Österreicher behandeln, als wären sie Volksschüler. Sie waren eindeutig zu lange in Ihrem früheren Beruf; man merkt in Ihrer ganzen Politik, dass Sie die Menschen wie Volksschüler behandeln. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Anschober.)
Die Menschen fragen sich ganz einfache Dinge. Die Menschen fragen sich: Was darf ich tun und was nicht? – Sie schaffen es nicht, den Menschen das Richtige zu erzählen, und Sie schaffen es dabei auch nicht, die Regeln klar zu definieren und sie ihnen klar zu erläutern. Die Menschen stellen ganz einfache Fragen. Ich mache jetzt ein Beispiel, bitte nehmen Sie den Kern wörtlich und nicht die Form. Ich nehme jetzt eine typische Österreicherin, 17 Jahre alt, sie fragt ihre Tante, beispielsweise die Frau Arbeitsministerin: Ich möchte endlich gerne wieder arbeiten gehen und Geld verdienen. Die Antwort ist – und ich verstehe auch warum –: Ich kann dir das leider nicht versprechen. Woher sollen denn die Arbeitsplätze kommen? Ich kann dir das nicht versprechen, aber ich kann dir etwas mehr Arbeitslosengeld anbieten, ich kann dir eine verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes anbieten. Ich kann dir einige Schulungen anbieten, aber ich kann dir keinen Arbeitsplatz versprechen. Das ist die Wahrheit.
Frau Österreicherin resigniert, weiß, dass alles wegen Corona schwierig ist, hat auch Verständnis und fragt jetzt ihre Eltern. Papa Rudi, Papa Sebastian, darf ich wenigstens mit meinen Freunden in ein Kaffeehaus gehen? Antwort – das ist geltende Rechtslage, bitte! –: Nein, § 6 Lockerungsverordnung, vielleicht in zwei Wochen unter bestimmten Bedingungen, aber die wissen wir noch nicht, die kommen vielleicht in zwei Wochen. –Frau Österreicherin fragt: Darf ich mich wenigstens mit meinen Freunden im Skatepark treffen? Wir halten auch einen Babyelefanten Abstand. – Die Antwort: Nein, das ist eine öffentliche Sportstätte, das geht gar nicht, § 8 Lockerungsverordnung. – Die Frage: Was ist mit der freien Parkfläche und dem Spielplatz gleich daneben? Dürfen wir uns dort treffen? – Antwort: Nein, generell darfst du Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen, gar nicht betreten. Darunter fallen beispielsweise Freizeitparks. – Frau Österreicherin sagt und wendet ein: Aber das ist doch gar kein Freizeitpark, das ist ein ganz gewöhnlicher Park. – Die Antwort ist – und
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