Stadt Linz organisiert alles mit privaten Betreibern. Das war alles auf Schiene, das hätte so beschlossen werden können, wurde von der Stadtverwaltung vorbereitet. Seit 1. Mai wissen wir: Das ist verboten; siehe § 9 Abs. 2 der Lockerungsverordnung. – Projekt gestorben.
Der Tiergarten in Wels hatte schon seit Mitte April wieder geöffnet; der musste jetzt wegen § 9 Abs. 2 Ihrer Lockerungsverordnung wieder schließen.
Die nächste Frage: Darf man alleine an einen Badesee fahren und dort die Frühlingssonne genießen, wenn man verspricht, man hält einen Babyelefanten weit Abstand und geht auch nicht ins Wasser? – Ihre Antwort: seit 1. Mai nur, wenn dort kein Badebetrieb stattfindet. – § 9 Abs. 2 Ihrer Lockerungsverordnung.
Was bedeutet denn das eigentlich? (Bundesrat Seeber: Was ist denn die Anfrage an die Frau Ministerin?) – Der Kärntner Landeshauptmann hat durch einen medienwirksamen Sprung in den Wörthersee die Kärntner Badesaison eröffnet und gerade damit unwillentlich ein Betretungsverbot für den gesamten Badebereich ausgelöst. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Ich habe jetzt noch eine Frage, Herr Bundesminister (Bundesrat Seeber: An die Frau Minister, hat es geheißen! ... Kabarettsendung!): Wie kommt man denn in so einer Situation überhaupt auf den Namen Lockerung? – Wenn das eine Lockerung ist, dann will ich nicht wissen, wie Sie sich eine Anspannung oder eine Verschärfung dieser Maßnahmen vorstellen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Das ist die Ursache. Sie fragen sich, was die Ursache der Arbeitslosigkeit ist, und ich sage Ihnen: Diese Lockerungsverordnung ist die Ursache für die Arbeitslosigkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist sogar der Kern unseres Themas. Diese Lockerungsverordnung, die keine Lockerungsverordnung ist, ist genau das Thema. Und jetzt stelle ich Ihnen noch einmal die Frage: Wie kommt man angesichts des Inhalts dieser Verordnung auf den Namen Lockerungsverordnung?
Sie sollten wohl die Überschrift treffenderweise nicht Lockerungsverordnung, sondern Lockdownverordnung oder auf gut Deutsch Einsperrverordnung nennen, wenn Sie schon an dieser Zusperrverordnung festhalten wollen und nicht bereit sind, wie wir Freiheitlichen das fordern, Österreich wieder zu entfesseln und den Menschen wieder ihre Freiheit und ihre Selbstverantwortung zurückzugeben, also mehr mit Empfehlungen und nicht mit Verboten zu arbeiten.
Wenn Sie schon dazu nicht in der Lage oder nicht bereit sind, weil Sie sich zu viele Sorgen machen, dass dann doch wieder die Österreicherinnen und Österreicher das tun, was Sie nicht wollen, dann treffen Sie doch bitte zumindest Ihre Regelungen so klar, dass die Menschen ihr Verhalten auch danach ausrichten können, damit die Unternehmer Planungssicherheit gewinnen und wieder bereit sind, Menschen einzustellen und die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.
Das ist ja keine akademische Frage, Herr Bundesminister. Das ist ja keine akademische Frage! Ein einsamer Läufer wird bestraft, weil er einen Klimmzug an einer Stange in einem Park macht – ein einsamer Läufer, der jeden Abstand eingehalten hat; da war niemand anderer.
Ein Wiener Gastwirt wird bestraft, weil er in seinem eigenen Gastlokal war – weil er die Zeit nutzen möchte –, um Renovierungsarbeiten durchzuführen. Da ist es nicht darum gegangen, dass irgendwelche Abstandsregelungen nicht eingehalten wurden oder dass irgendeine Lärmerregung verursacht wurde, sondern da ist es nur darum gegangen, dass das Betretungsverbot verletzt wurde.
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