BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 94

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bringen und das musst du erst einmal umsetzen können. (Ruf bei der SPÖ: Warum macht es die Wirtschaftskammer?) Denen gebührt ein Dankeschön und nicht, dass man fragt: Warum macht das die Wirtschaftskammer? Habt ihr euch schon einmal überlegt, dass das keinen Cent an Steuern kostet, denn das machen die Wirt­schafts­kammern, ohne dass wir Mitarbeiter neu eingestellt haben, und das wird abgewickelt. Dafür muss ich ein herzliches Dankeschön sagen. Die ganzen Auskünfte, die wir geben, das ist schon großartig. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei uns sind die Funktionärinnen und Funktionäre dabei und arbeiten auch mit. Ich weiß nicht, wie es bei euch in Wien ist, Reinhard, aber ich nehme an, dass ihr genauso dahinter seid, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer und vor allem die kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer, diese Personengruppe ganz einfach entsprechend serviciert wird. (Bundesrat Steiner: Die wollen einmal ein Geld sehen!) Wir sind nicht nur für die Einpersonenunternehmen da oder für ganz einfache Unternehmerinnen und Unternehmer mit bis zu zehn Mitarbeitern - - (Bundesrat Steiner: Die wollen einmal ein Geld sehen!) – Das Geld haben sie gesehen! (Bundesrat Steiner: Ah so!) Aus dem Härtefallfonds 1 wurden 122 Millionen Euro ausgezahlt. Österreichweit haben 92,34 Pro­zent, die eingereicht haben, das Geld auch gekriegt. In Niederösterreich haben wir 23 144 Anträge gehabt, wir haben 20 Millionen Euro ausgezahlt; das waren fast 93 Prozent.

Jetzt haben wir ganz einfach den Härtefallfonds 2. Es hat neue Richtlinien gegeben, deshalb konnte auch noch nicht so viel ausgezahlt werden. Wir haben jetzt 97 703 An­träge gehabt, ausbezahlt wurden 12 160 352,66 Euro. Das sind die Zahlen von heute in der Früh. Wir haben in Niederösterreich 15 806 Anträge gehabt und haben 1,8 Mil­lionen Euro ausgezahlt.

Da es jetzt neue Richtlinien gibt, ist natürlich selbstverständlich, dass das auch neu programmiert wird, dass wir Schnittstellen haben. Man muss das ja bei der SVA überprüfen, wir müssen schauen, wie das bei der Finanz ist. Ihr selber habt ja heute im Wirtschaftsausschuss gefragt: Kriegt das jetzt jeder? Gibt es da keine Trittbrettfahrer? Natürlich muss man das auch kontrollieren. Es müssen die Steuernummern von natür­lichen Personen sein, sie brauchen ein Konto in Österreich – das wird angeschaut.

Es ist jetzt auch so, dass die Gründer dazugekommen sind, dass die auch 500 Euro bekommen. Es ist aber auch so, dass freiberufliche Künstler jetzt dabei sind, die auch ganz einfach ihre 500 Euro pro Monat bekommen. Ich sage euch jetzt einmal ganz genau, wer jetzt dabei ist: Es sind die Einpersonenunternehmer, neue Selbstständige wie Vortragende, Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Vollzeitäquivalenten, erwerbstätige Gesellschaften nach dem GSVG und FSVG, die pflichtversichert sind, freie Dienstnehmer, EDV-Spezialisten, Nach­hilfelehrer, freie Berufe. Neu dabei: Personen, die mehrere geringfügige Beschäfti­gungs­verhältnisse haben. Das trifft in erster Linie vor allem Künstlerinnen und Künstler.

Diesmal haben wir auch etwas, worüber wir sehr froh sind, denn das war beim ersten Mal eben nicht der Fall: Es gibt einen Entfall der Verdienstober- und Verdienst­unter­grenze als Antragskriterium. Mehrfachversicherungen – das ist schon angesprochen worden – sowie Nebenverdienste sind nicht weitere Ausschlussgründe, wie das am Anfang war. Es besteht daher in der Phase zwei ein grundsätzlicher Anspruch auf Zuschuss durch den Härtefallfonds.

Ich denke, das ist wirklich eine tolle Sache für Menschen, die jetzt ganz einfach da­stehen. Da geht es ja nicht um das Geld, da geht es ja nicht um den Betrieb, sondern da geht es um Persönliches, sie brauchen jetzt ganz einfach etwas zur Überbrückung. Wenn ihr euch das anschaut, dann seht ihr, dass es wirklich ungeheuer viele Anträge sind. Das muss man natürlich auch anschauen.

 


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