BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 101

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

reich – sehnen sich nach einem Schritt zurück in die Normalität, nach einer Öffnung, nach einem Herauskommen aus dem Lockdown. Dazu bedarf es selbstverständlich einiger wesentlicher Begleitmaßnahmen, die wir heute und hier setzen müssen, das ist nämlich wichtig für die Menschen und das ist wichtig für die Wirtschaft. Wenn wir diese Maßnahmen nicht setzen, dann wird das nicht rascher zur Normalität führen.

Da wäre zum einen – und das ist in diesem heutigen Paket beinhaltet – eine Änderung im Sanitätergesetz. – Das ist unumstritten. Da wird klargestellt, dass Blutabnahmen zur Bestimmung von Sars-Cov-2-Antikörpern von unseren Sanitäterinnen und Sanitätern durchgeführt werden dürfen. Das ist eine sinnvolle Änderung, die bis 31. März 2021 bestehen bleiben wird.

Weiters soll und wird es zu einer Novelle des Epidemiegesetzes kommen. Vor allem zwei Bereiche dieser Novelle sind besonders wichtig: Der eine Bereich betrifft Scree­ningmaßnahmen und der zweite die Abhaltung von Veranstaltungen und Menschen­versammlungen.

Kommen wir zuerst zu den Screeningprogrammen: Wie können wir eine schrittweise Rückkehr zur Normalität ermöglichen? – Sehr geehrte Damen und Herren, das kann nur gelingen, wenn wir uns selber jetzt Messinstrumente zur Analyse der Ausbreitung des Virus in die Hand geben. Wir brauchen Daten, und neben der schnellstmöglichen Identifizierung und Absonderung von Coronaerkrankten müssen wir ein rasches Kon­taktpersonenmanagement verfolgen. Dazu benötigen wir diese anonymisierten Daten, nämlich um zu wissen, wie und wo und in welchem Ausmaß sich das Virus möglicher­weise wieder in der Bevölkerung verbreiten wird.

Weil da jetzt alle möglichen Gerüchte auftauchen und entstanden sind (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann): Die Teilnahme ist natürlich freiwillig, Frau Kollegin. Das ist eine freiwillige Maßnahme (Bundesrat Steiner: Da klingt die Kurz-Beraterin aber anders! – Bundesrätin Schartel: Sie spricht von der Zukunft! – Zwischenruf der Bundesrätin Hahn), was genau so im Gesetz niedergeschrieben ist. (Beifall bei BundesrätInnen der ÖVP.) Das Gesetz spricht eine ganz klare Sprache. Sie müssten das Gesetz einmal lesen, Kollege Steiner! Hätten Sie das getan, dann könnten Sie das jetzt nicht behaupten! (Zwischenrufe der BundesrätInnen Hahn und Steiner.)

Was die Veranstaltungen betrifft, möchte ich eines festhalten: Anders als von der Opposition behauptet geht es bei den Änderungen im Epidemiegesetz nicht um Ein­schränkungen, sondern – im Gegenteil – um die Sicherung von Grundrechten. (Bun­desrat Schennach: Aha! Habe ich das spiegelverkehrt gelesen, oder was?!) Wir wollen nämlich, Herr Kollege, dass trotz Corona Veranstaltungen und Versammlungen möglich sind, natürlich unter Einhaltung bestimmter Auflagen. Das ist ja bitte ganz klar! Was erlaubt derzeit § 15? – Er erlaubt eigentlich nur, dass eine Veranstaltung komplett verboten wird.

Wir sind gemeinsam dafür verantwortlich, so viel Freiheit, wie möglich ist, zu geben und so viel Einschränkung, wie notwendig ist, beizubehalten. Nur dieses behutsame Vorgehen bezüglich der Lockerungsmaßnahmen ermöglicht dann ein schrittweises Zurück zu einer gewissen Normalität.

Etwas, das meines Erachtens wesentlich ist, kann ich mir an dieser Stelle auch nicht verkneifen, damit möchte ich nicht hinter dem Berg halten: Sämtliche führende Juristen in diesem Land, von Professor Funk angefangen über Professor Mayer bis zu Pro­fessor Jabloner, haben, genau wie auch große NGOs, keinerlei Bedenken gegen die Änderungen geäußert; im Gegenteil, sie attestieren sogar, dass mit diesem Gesetz eine wesentliche Verbesserung geschaffen wird. Wenn diese Herrschaften das kön­nen, meine Damen und Herren, dann, denke ich, sollten Sie das auch können.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite