BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 105

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tung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden, [...]“. – Wo liegt also die Sorge?

Die erhobenen Daten kommen in eigenes Register, um auch die Einheitlichkeit der Daten zu gewährleisten. Die Verarbeitung der Tests selber erfolgt pseudonymisiert mittels Proben-ID, und auch dieses Gesetz endet natürlich wieder mit einem Auto­matis­mus am 31.12.2021. Alle im Nationalrat vorgebrachten Bedenken der Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ wurden in dieses Gesetz eingearbeitet. Ich möchte an dieser Stelle dafür wirklich Danke sagen und noch einmal betonen, dass sehr wohl die Opposition gehört wird und Vorschläge berücksichtigt werden. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Stimmt nicht! – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling. Ja, ich stimme zu, eines fehlt tatsächlich, natürlich das Begutachtungsverfahren. Ja, das stimmt schon, aber da die Gesetze eigentlich schon am 30.4. hätten in Kraft treten sollen, sind weitere drei Wochen Verzögerung nicht verantwortbar und meiner Meinung nach auch nicht vertretbar. Es herrscht nämlich Anspannung in der Bevölkerung, das wurde heute schon mehrfach gesagt, und daher muss zeitnah gehandelt werden. (Bundesrat Schennach: Das stimmt! Es herrscht ziemlich viel Anspannung! – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) Eine weitere Ver­zögerung würde Schaden bringen, und dieser wäre im Nachhinein nicht begründbar.

Ähnlich verhält es sich beim § 15: Da geht es darum, dass zukünftig wieder Veran­stal­tungen unter Berücksichtigung gewisser Auflagen ermöglicht werden. Das hat Kollege Kornhäusl auch schon gesagt. Die Präzisierung im Rahmen des Gesetzes bietet uns nämlich dann den notwendigen Spielraum, der sich in Kombination mit der konsequen­ten Durchführung des Screenings auftun kann. Es muss dann nämlich kein Ein oder Aus oder Hopp oder Dropp geben, sondern man kann gewisse Kriterien festlegen, nämlich um den Unterschied auch klarzumachen: Abhängig davon, an welchem Ort und zu welcher Zeit und mit welchen Menschen, ist es eine Vereinsversammlung oder eine Kinderferienspaßaktion. – Da wird man durch das Screeningprogramm in Zukunft differenzieren können. Es ist kein Zwang zur Nutzung einer App oder Anlass für sonstige Mutmaßungen, die verunsichernd in den Raum geworfen werden. (Bundesrat Steiner: Nicht von uns! Das hat der Präsident himself gemacht! – Bundesrat Schennach: Ist das geklärt? – Bundesrätin Schartel: Das kommt noch alles!)

Im Zuge der Nationalratssitzung gab es auch für die Änderung des § 15 entsprechende Kritik in Bezug auf die Verfassungskonformität. Heute, weil wir schon weiter sind als bei der Nationalratssitzung – und es wurde auch schon angesprochen –, freut es mich wirklich, dass viele, viele namhafte Expertinnen und Experten sich dazu geäußert haben. Heinz Mayer, Verfassungsrechtsexperte, allen bekannt, sagt, dass diese „Neu­fassung in rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Hinsicht einen erheblichen Fortschritt zur geltenden Fassung“ darstellt. Bernd Christian Funk spricht davon, dass die Novel­lierung den nötigen „verfassungsrechtlichen Erfordernissen“ entspricht, auf Bewe­gungsfreiheit, Privatleben, freie Religionsausübung, Meinungsfreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit wird Rücksicht genommen. Viele weitere Experten wären noch zu nennen, die sich bereits öffentlich geäußert haben. Ja, vielleicht noch – es wurde heute auch schon gesagt –: Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, begrüßt auch die Verbesserung, bei der „der Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit und das Diskriminierungsverbot berücksichtigt“ worden sind.

Alle diese Änderungen sollen uns auf einen guten Weg im Zuge des Exits aus dem Lockdown führen. Der Weg wird nicht einfach, aber ohne die entsprechenden Maß­nahmen wird es ein Blindflug, und das, so habe ich es heute hier vernommen, will niemand.

 


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