möglich gemacht. Schauen Sie sich diesen Film an! Jeder Unternehmer kann so seinen Arbeitnehmern zeigen, was man machen muss, was man dazu tun kann, damit alles in Ordnung ist und es zu keinen Infektionen kommt.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen Gesundheit. – Danke für die Aufmerksamkeit. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.21
Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Lieber Rudi noch mal! Ich habe heute den ganzen Tag der Debatte aufmerksam gelauscht und irgendwie geht jetzt ein Satz gar nicht mehr aus meinem Kopf raus. Diesen will ich einfach erwähnen, obwohl mir gerade nicht einfällt, wer ihn gesagt hat: Wenn es am Ende übertrieben erschien, dann wurde alles richtig gemacht. – Ich glaube, das sollten wir uns zu Gemüte führen, denn genau deshalb, weil die Maßnahmen ergriffen worden sind, können wir es heute als übertrieben klassifizieren; anderenfalls würden wir hier heulend dasitzen. Das möchte ich an dieser Stelle einfach noch einmal sagen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich fange trotzdem noch einmal wenig schmerzhaft mit einem kleinen Pieks in den Finger an, der aber eine wichtige und vielleicht in Zukunft noch eine viel wichtigere Funktion hat: Der Nationalrat hat nämlich bereits am 28.4. beschlossen – alle Parteien gemeinsam –, dass zum Zwecke der Coronatestmöglichkeit diese Form der Blutabnahme auch Sanitäterinnen und Sanitätern möglich sein soll. Oftmals wird angenommen, dass das sowieso schon gestattet ist, aber dem ist nicht so. Deshalb ist es notwendig, dass wir als Bundesrat heute diesem Gesetz unsere Zustimmung geben.
Komplizierter wird es jetzt wahrscheinlich bei einer ebenso notwendigen Materie, die es uns zukünftig ermöglicht, einen besseren und effizienteren Überblick über die Krankheits- und Gesundheitssituation bei der Verbreitung von Covid-19 zu erhalten, nämlich dem Screeningprogramm. Mit dieser Gesetzesänderung wird die Möglichkeit geschaffen, zukünftige Screeningprogramme umzusetzen. Worum geht es dabei im Konkreten? – Um eine sehr wichtige und präzise vorausschauende Prognose auf künftige Exitstrategien und auf den Lockdown; darüber haben wir heute auch schon sehr viel gehört. Man muss aber dazu auch Möglichkeiten ergreifen, damit das sichergestellt ist.
Dieses Screening gibt uns den Überblick, bietet uns die Möglichkeit, den Durchseuchungsgrad der Bevölkerung und die Ausbreitung der Pandemie zu konkretisieren, welche Altersgruppen, welche Berufsgruppen oder welche Regionen besonders oder unterdurchschnittlich betroffen sind. Um da statistisch gesicherte valide Zahlen noch genauer zu erhalten, ist es erforderlich, die entsprechenden Erhebungen und Studien durchführen zu lassen. Auch den Landeshauptleuten gestattet es, eigene Screeningprogramme unter Einhaltung dementsprechender Rahmenbedingungen durchzuführen, vorausgesetzt der Bundesminister stimmt zu.
Für mich ein ganz wesentlicher und wichtiger Punkt – für alle, die immer noch Bedenken haben –: Die Teilnahme an diesem Programm ist schlussendlich für jede und jeden Einzelnen freiwillig. (Bundesrat Schennach: Wo steht das?) Die Datensammlung und -verarbeitung unterliegt natürlich der einschlägigen Bestimmung der DSGVO, und diese sagt – und das hätte auch jeder nachlesen können (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling) – im Art. 9 Abs. 2 lit. a: „Die betroffene Person hat in die Verarbei-
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