BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 115

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durch aufrechterhalten kann. Der hat Erfolg gebracht, was die Bekämpfung des Virus betrifft, aber jetzt brauchen wir diese schrittweise Öffnung, und dazu brauchen wir Containment 2.0. Was ist Containment 2.0? – Das ist die Begleitung dieser Öffnung dadurch, dass man sehr, sehr schnell Testungen durchführt, dass man sehr schnell ein Kontaktpersonenmanagement durchführt, denn jeder verlorene Tag ist ein Tag, an dem es zu Ansteckungen kommen kann. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, braucht es in dieser Phase klare Regelungen, etwa für Screeningprogramme. Es wäre doch ganz schlecht, Screening­programme durchzuführen und dafür nicht die rechtlich sauberen, korrekten Grund­lagen zu haben. Ich bin überzeugt davon, dass das Screeningprogramm sinnvoll und notwendig ist. Deswegen braucht es diese klaren Regelungen, und ich wäre sehr froh, wenn es zu dieser Beschlussfassung käme, und zwar in einem absehbaren Zeithori­zont.

Ja, und schließlich zum § 15, zur Versammlungsfreiheit: Da gebe ich dem Kollegen Schennach recht, mit dem mich ja seit vielen Jahren auch eine politische Begleitung verbindet – wir haben uns auf unterschiedlichen Ebenen immer wieder getroffen –, und ich kann die Bedenken durchaus nachempfinden, was das hohe Gut der Versamm­lungsfreiheit, unserer Grundfreiheiten, unserer Grundrechte betrifft. In der Situation, in der wir jetzt sind, in der Pandemie, ist das ein Abwägungsprozess. Auch ich würde mich wohler fühlen, wenn wir ein geordnetes Begutachtungsverfahren über sechs Wochen machen. Aber ich sage Ihnen: Sechs Wochen, das ist derzeit leider nicht immer möglich. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Aber ich komme gleich darauf, was ich glaube, was wir in nächster Zeit machen sollten. (Weiterer Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Wir sind bei diesem Vorschlag, den wir mit dem § 15 vorgelegt haben, also der Novel­lierung dessen, dass man eine Versammlung nur untersagen kann, sehr, sehr stark auf das eingegangen, was seitens der Opposition, besser gesagt seitens der SPÖ, an Vorschlägen gekommen ist, und ich finde Parlamentarismus immer dann extrem spannend, wenn man konstruktiv miteinander umgeht, wenn Kritik geübt wird und auch Vorschläge aus dieser Kritik heraus formuliert werden. Wir haben diese Vorschläge umfassend in den jetzigen § 15 einzubauen versucht. Da findet sich aus meiner Sicht – vielleicht habe ich was übersehen – tatsächlich das, was gefordert wurde.

Das, was ich wirklich zurückweisen möchte, ist das, was in der Nationalratssitzung gefallen ist, nämlich das Wort „Verfassungsbruch“. Wissen Sie, wenn man - - (Bun­des­rat Schennach: Das ... heute nicht gesagt!) – Heute nicht, in der Nationalratssitzung! – Wissen Sie, wenn man sich von den kritischsten Fachjuristen, die wir in Österreich haben, beraten lässt – und das ist mein Anspruch, dass die Kritiker eingebunden wer­den, denn die brauchen wir ja, die haben das stärkste Sensorium für genau diese Problematik, vor der wir stehen – und wenn ein Dr. Kopetzki, wenn ein Dr. Mayer, wenn ein Mag. Patzelt, wenn eine Professorin Wendehorst, wenn ein Dr. Jabloner, wenn ein Dr. Funk und wenn ein Dr. Janko sagen: Ja, das ist eine deutliche Verbesserung und das ist verfassungsrechtlich in Ordnung, dann haben die meinen Glauben, denen vertraue ich. Und denen vertraue ich – entschuldige, Stefan, wenn ich das so for­muliere – mehr als dem Professor Schennach – in dieser Frage. (Bundesrat Bader: Das kann ich nachvollziehen!)

Die kommen vom Fach, die haben uns über viele Jahre hindurch als Vorkämpfer und Vorkämpferinnen für die Verfassung, für den Erhalt unserer Grundrechte immer wieder begleitet, die Zivilgesellschaft begleitet. Amnesty International, das ist nicht irgend­jemand, die haben ein Renommee, die haben eine Glaubwürdigkeit. Ich glaube, wir haben da wirklich einen § 15, der es nicht verdient, als Verfassungsproblem dargestellt zu werden.

 


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