BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 123

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Verlängerung des Anspruchs auf die Familienbeihilfe kommen kann, wenn es sich um Kinder handelt, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Bisher war es ja so, wenn Kinder das 18. Lebensjahr erreicht haben, konnte man, wenn sie nachweisen, dass sie entweder noch in die Schule gehen, eine Lehre ange­fangen haben oder zu studieren begonnen haben, die Familienbeihilfe bis zum 23. Le­bensjahr beziehen, musste aber immer im Nachhinein nachweisen, dass es einen positiven Schulbesuch gibt, dass es eine erfolgreiche Studienbestätigung gibt oder dass das Lehrverhältnis noch aufrecht ist. Dass das natürlich in diesen Zeiten von Corona, in denen wir uns momentan befinden, nicht möglich ist, wissen wir alle. Des­halb ist es so wichtig, dass es eben dazu kommt, dass diese Verlängerung der Fami­lienbeihilfe nach wie vor noch möglich ist.

Man sieht, wenn man Dinge in einem Ministerium auch umsetzen lässt, wie es in Ihrem Ministerium ist, dass es doch sehr unbürokratisch und ohne irgendwelche weiteren Institutionen möglich ist. Es wurde mir heute im Ausschuss von einem Mitarbeiter Ihres Amtes bestätigt, dass die Eltern nicht selber die Verlängerung beantragen müssen, dass das automatisch erfolgen wird, dass auch die Bescheidausfertigung automatisch erfolgt, dass die Familienbeihilfe verlängert ist, was wieder sehr wichtig ist, damit der Familienbonus weiterhin gewährt werden kann.

Frau Zwazl hat mit viel Engagement, was ich übrigens sehr schätze, ihre Wirtschafts­kammer verteidigt, aber man sieht, wenn man die Dinge in jenen Ministerien lässt, die die Voraussetzungen haben, dann geht es rasch, schnell und unbürokratisch, was in dieser Situation immer das Wichtigste ist. – Danke vielmals, noch einmal.

Ich muss Ihnen aber ehrlich sagen, es gibt sehr, sehr viele Dinge – das wurde heute schon von vielen Rednern angesprochen –, die eben leider nicht so unbürokratisch passieren. Ich möchte es Ihnen gerne an dem Beispiel erklären, wie das Ganze mit dieser Abrechnung der Kurzarbeit ist. Ich weiß nicht, Frau Minister, ob Sie wissen, was es bedeutet, wenn Sie zum Beispiel jetzt für einen Mitarbeiter, der in Kurzarbeit ist, seinen Nettolohn ausrechnen. Das geschieht zwar mit einer Ersatzquote, wo es aber ganz kompliziert wird, ist die Berechnung der Abgaben für die Behörden. Das heißt, die Kurzarbeit besteht aus dem tatsächlichen Lohn für die tatsächliche Arbeit und aus der sogenannten Kurzarbeitsentschädigung für die Ausfallsstunden, und – wichtige Sache – die Sozialversicherungsbeitragsgrundlage vor der Kurzarbeit muss auf alle Fälle aufrecht bleiben.

Jetzt kommen wir zur Abrechnung der Abgaben: Die Stundenentlohnung für die tat­sächliche Arbeitsleistung ist noch ganz einfach, das ist wie früher von allen Lohn­nebenkosten abzurechnen. Kommen wir dann zur Kurzarbeitsentschädigung: Da sind die Gemeinden die einzigen Behörden, die sagen, nein, von diesem Geld möchten wir keine Abgaben haben, und sie verzichten auf die Kommunalsteuer. Kommen wir zum Nächsten: Die Beiträge für die Abfertigung Neu muss ich wieder vom Entgelt vor Kurzarbeit zahlen, dann zahlt natürlich auch der Arbeitgeber die Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung für die alte Bemessungsgrundlage, und zu diesen Dienst­neh­meranteilen muss ich dann wieder DB und DZ zur Kommunalsteuer dazugeben. Ich habe also eigentlich jetzt schon die dritte Art der Berechnung.

In diesem Zusammenhang muss ich jetzt wirklich sagen – ich nenne es bewusst so, auch wenn der Herr Präsident jetzt gleich mit mir schimpfen wird –, ich empfinde es als moralisch verwerflich und beschämend, dass die Arbeiterkammer nach wie vor noch ihre Kammerumlage (Bundesrätin Schumann: Geh! Geh!) von dem vollen Brutto­ent­gelt vor Kurzarbeit verlangt. Das finde ich beschämend! Das sind zwar nur ein paar Euro, aber das ist ein Signal, das ich nicht in Ordnung finde. Das finde ich nicht in Ordnung! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) – Nein, das


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