BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 132

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Warum? (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) – Weil wir uns einer neuen Normalität annähern können, weil wir auch jetzt dafür Sorge tragen wollen, dass der Rechtsstaat auch weiterhin funktioniert und, Kollege Gross hat es erwähnt, ja, weil wir sicherstellen wollen, dass die Verwaltungsverfahren durchgeführt werden, dass die Behörde ein entsprechendes Ermessen zugesprochen bekommt, entweder Videokonferenzen durchzuführen oder diese Verhandlungen – und das ist das, was in diesem Gesetz steht – auch physisch durchzuführen, aber mit den notwendigen Auflagen, mit den notwendigen Vorkehrungen für die Sitzungspolizei, beim Nichteinhalten des Abstands oder beim Nichttragen von Mund-Nasen-Schutz entsprechend einschreiten zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um zwei Dinge: Es geht darum, dass der Rechtsstaat weiterhin handeln und arbeiten kann, und es geht darum, dass die Gesundheit der Bevölkerung dennoch aufrechterhalten werden kann. – Das ist es, was in diesem Paket drinnen steht.

Frau Bundesrätin Neurauter, und ich möchte an dieser Stelle explizit für diesen umfas­senden Bericht danken, hat all die Punkte aufgelistet, die sonst noch darin enthalten sind, zum Beispiel, dass Zustellungen von RSa- und RSb-Sendungen auch nach Auslaufen dieser Fristunterbrechung kontaktlos möglich sind, und diese Frist ist bereits am 30.4. ausgelaufen. Mit 1.5. haben die Fristen neu zu laufen begonnen, und auch die Behörden sind aufgerufen, nun zu entscheiden, weil die Fristhemmung außer Kraft getreten ist.

Genau jetzt ist es notwendig, die entsprechenden Gesetze vorzusehen, es ist notwen­dig, dass Sie diese beschließen. Ich kann als Vertreterin der Exekutive an dieser Stelle nur bitten: Stimmen Sie diesen Gesetzen zu, denn es sollte im Sinne des Schutzes der Gesundheit, im Sinne der Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates keine weitere Zeit verloren werden. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

Ich war bei Ihrem Ausschuss heute nicht dabei, aber ich war im Verfassungsausschuss des Nationalrates, und ich kann nur sagen: Wir haben eine sehr hochstehende Debatte geführt, in Details gehend, unter Beiziehung des Leiters des Verfassungsdienstes. Wir haben die Anregungen aufgenommen, die insbesondere vonseiten der SPÖ gekom­men sind, auch in Richtung Klarstellung. Diese haben letztlich auch zu einem Abän­derungsantrag im Nationalrat geführt. Ich muss Ihnen ganz offen gestehen, es tut mir leid und ich bedauere es zutiefst, wenn ich heute den Medien schon entnehme, dass Sie sich hier einer Kooperation des Vetos anschließen und einen Einspruch erheben wollen.

Es ist tatsächlich notwendig, diese Gesetze zu beschließen. Ich glaube, es macht Sinn, das nicht weiter zu verzögern. Es macht Sinn zum Schutz der Gesundheit, zum Schutz und im Sinne des Rechtsstaates, und daher kann ich von dieser Stelle aus nur noch einmal an Sie appellieren: Erheben Sie hier keinen Einspruch, sondern sorgen Sie dafür, dass diese Gesetze tatsächlich in Kraft treten können, jetzt, da es notwendig ist, jetzt, da wir bereits seit 1.5. die Situation haben, dass die Fristunterbrechung aus­ge­laufen ist, weil wir zu einer neuen Normalität kommen wollen (Zwischenruf der Bundes­rätin Mühlwerth), weil wir die Menschen auch wieder entlasten wollen, was die Ein­schränkungen betrifft, weil wir den Behörden das entsprechende Ermessen einräumen können!

Von dieser Stelle aus kann ich Ihnen nur sagen, und auch das ist schon gefallen: Der Verfassungsdienst war in diesem Fall nicht nur als Begutachter gefragt, wie Sie es fordern – als Verfassungsministerin sage ich Ihnen, auch ich möchte, dass es wieder Begutachtungen gibt, zu dem Zeitpunkt, ab dem wir es zeitlich einfach auch wieder einrichten können; jetzt aber wäre es notwendig, das zu beschließen –, der Verfas­sungsdienst ist in diesem Fall auch der Legist des Gesetzentwurfes gewesen, der im


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